Keine Testpflicht mehr, FFP-2 Maskenpflicht für Besucher:innen gilt weiter
Testpflicht
- Entfall der bisher geltenden Testpflicht für Besucher:innen in unserer Klinik, d.h. weder in MVZ noch in Krankenhaus besteht ab dem 01.03.2023 eine Testpflicht für den Zutritt
- Die Möglichkeit der Aufnahmetestung für Patient:innen bleibt bestehen
Maskenpflicht
- Für Besucher:innen besteht weiterhin die Maskenpflicht (FFP2). Für Patient:innen entfällt die Maskenpflicht.
Wir möchten auf die Eigen- und Fremdverantwortung jedes Einzelnen hinweisen, ggf. freiwillig eine Maske zu tragen, sich bei Erkältung-Symptomen zu testen und bei Erkrankung zu Hause zu bleiben.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!