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Zuzahlung & Kosten

Die Kosten Ihres stationären Klinikaufenthaltes übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Im Normalfall fällt zusätzlich noch eine Eigenbeteiligung an. Hier ein Überblick über die Zuzahlungen und Kostenübernahmen.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. Legen Sie bei der Aufnahme einfach die Erklärung der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vor - und wir regeln alles Weitere für Sie.

 

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an - vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.

 

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro - unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

Sie erhalten nach der Entlassung eine Zuzahlungsforderung per Post an Ihre Wohnadresse. Der Rechnung ist ein Überweisungsträger beigefügt, auf dem Sie alle notwendigen Informationen finden, um die Zahlung zu entrichten.

Erfüllen Sie die folgenden Voraussetzungen, brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Sie sind zur stationären Entbindung nicht länger als sechs Tage bei uns.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.

 

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

Sind Sie privat versichert, werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Sofern Sie uns hierfür beauftragen und der Direktabrechnung zustimmen.

 

Klären Sie dazu im Vorfeld die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Versicherung und legen Sie uns die Bestätigung Ihrer Versicherung vor, die Kosten zu übernehmen.

 

Auch ohne private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung können Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall direkt mit Ihnen.

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