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Hinweise für Ärzte und Studenten

Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie

 

Lehr-/ und Lerninhalte der Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie orientieren sich an der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer in der geltenden Fassung. Die rechtsverbindliche Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen z. B. ist zu beziehen über die Landesärztekammer.

 

Frau Prof. Dr. med. Annette Fisseler-Eckhoff, Direktorin des Instituts für Pathologie und Zytologie, besitzt die volle Weiterbildungsermächtigung im Fach Pathologie. Die Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden sind akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Mainz.

 

Weiterbildungszeit:

24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie und 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie bei einem Weiterbildungsbefugten

 

Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie umfasst z. B.

 

  • Obduktionstätigkeit einschließlich histologischer Untersuchungen und epikritischer Auswertungen der makroskopischen Beurteilung und der Entnahme morphologischen Materials für die histologische und zytologische Untersuchung einschließlich der Methoden der technischen Bearbeitung und Färbung
  • Aufbereitung und Befundung histologischer und zytologischer Präparate einschließl. bioptischer Schnellschnittuntersuchungen
  • spezielle Methoden der morphologischen Diagnostik einschließl. der Immunhistochemie, der Morphometrie, der Molekularpathologie, z. B. Nukleinsäure- und Proteinuntersuchungen und der Zytogenetik
  • Asservierung von Untersuchungsgut für ergänzende Untersuchungen
  • fotografische Dokumentation
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, Überwachung des Krankheitsverlaufes und Bewertung therapeutischer Maßnahmen einschließl. der Durchführung von klinisch-pathologischen Konferenzen

 

Untersuchungs- und Behandlungsverfahren im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie umfassen z. B.:

 

  • Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchungen, epikritischer Auswertung und Dokumentation
  • Histopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten der Medizin einschließlich Dermatohistologie sowie Schnellschnittuntersuchungen
  • Zytopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten der Medizin einschließlich gynäkologischer Exfoliativzytologie
  • Molekularpathologische Untersuchungen, z. B. DNA- und RNA-Analysen