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Aufnahme und Behandlung

Hier erhalten Sie Informationen über die Voraussetzungen für die stationäre sowie tagesklinische Aufnahme und Behandlung in unserer Klinik für Psychosomatik.

Die Aufnahme auf einer der Stationen oder in die Tagesklinik der Psychosomatik erfolgt in der Regel über ein unverbindliches Vorgespräch. Der Termin hierfür wird in einem Telefongespräch mit ihnen direkt vereinbart. Im Telefonat zur Terminvereinbarung erhalten sie bereits erste weitere Information und können auch Fragen klären.

 

Einen Termin können Sie, Ihr Hausarzt oder Therapeut vereinbaren.

 

Zur telefonischen Terminvereinbarung rufen Sie im Ambulanzsekretariat (Telefon: 0611-436161) an oder schicken eine E-Mail an Martina.Junker@helios-gesundheit.de. Die Terminvergabe erfolgt dann im Rahmen eines telefonischen Rückrufes wiederum direkt mit ihnen.

 

Die Kosten für die Behandlung werden durch alle gesetzlichen Krankenkassen bzw. Privatversicherungen übernommen.

 

Sind besondere Voraussetzungen für die Aufnahme erforderlich?

 

Für gesetzlich und privatversicherte Patienten gilt:

 

Für das Vorgespräch ist in der Regel eine Einweisung von Seiten ihres behandelnden Hausarztes oder Facharzt (Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologe oder Psychosomatische Medizin) erforderlich. Mehr benötigten sie nicht.

Das schon erwähnte ambulante Vorgespräch dient Ihnen zur weiteren Orientierung und im Falle einer notwendigen stationären oder tagesklinischen Behandlung wird diese bereits in dem gemeinsamen Vorgespräch weiter vorbereitet.

Bei dringender Aufnahmeindikation, etwa zur Krisenintervention, können Aufnahmen auch ganz kurzfristig erfolgen. Wir benötigen eine stationäre Einweisung, die durch den Hausarzt oder idealerweise durch den Facharzt (Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin) erfolgen sollte. 

 

Privatversicherte Patienten benötigen vor der Behandlung in der Regel eine Kostenübernahmeerklärung. Diese wird von uns nach dem Vorgespräch oder bei Aufnahme gegenüber der privaten Krankenversicherung und, falls erforderlich, der Beihilfestelle begründet. Die Übernahme der Behandlungskosten erfolgt dann im Rahmen der zwischen dem Patient und der Krankenkasse beziehungsweise der Beihilfestelle vereinbarten Vertragsbedingungen.

 

Die Unterbringung im Falle einer stationären Behandlung erfolgt sowohl für gesetzlich als auch für privatversicherte Patienten immer in Einzelzimmern. Für Patienten, die die Tagesklinik besuchen, stehen Zimmer für je maximal drei Patienten mit bequemen Sesseln und Liegen zur Verfügung, um sich zurückziehen und ausruhen zu können.