Wir weisen darauf hin, dass wir bei widerrechtlichem Parken auf Behindertenparkplätzen sowie bei Blockieren von Feuerwehrzufahrten auf Kosten des Falschparkers abschleppen lassen.
Parkgebühren
Montag-Sonntag (06:00 bis 20:00 Uhr)
bis 30 Minuten | kostenfrei |
bis 2 Stunden | 2,00 Euro |
jede weitere beginnende Stunde | 1,00 Euro |
Montag-Donnerstag (20:00 bis 06:00 Uhr)
Freitag/Samstag/Sonntag/Feiertag (20:00 bis 06:00 Uhr)
bis 30 Minuten | kostenfrei |
bis 2 Stunden | 2,00 Euro |
jede weitere beginnende Stunde | 1,00 Euro |
Der Höchstbetrag für 24 Stunden beträgt 6,00 Euro.