Liebe Eltern, liebe Familie,
Sie haben einen schweren Schicksalsschlag zu bewältigen. Da ist es hilfreich zu wissen, dass Sie nicht allein gelassen werden. Sie erhalten Unterstützung von Menschen, die Sie verstehen, Ihnen zuhören, helfen oder einfach nur da sind.
Mitten in einer Zeit des Schocks und des Trauerns müssen Sie viele Entscheidungen treffen. Wer weiß schon sofort, was richtig und was falsch ist? Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen eine erste Hilfestellung an die Hand geben.
Sie finden auf den folgenden Seiten einige Hinweise und Informationen sowie Kontaktadressen und Ansprechpartner, die Ihnen gern unterstützend zur Seite stehen.
Bitte sprechen Sie auch unsere Mitarbeiter im Klinikum an, wenn Sie Fragen haben, die im Folgenden noch nicht ausreichend beantwortet werden konnten. Wir wünschen Ihnen viel Kraft, Mut und alles erdenklich Gute für die Zukunft.
Ihr Team der Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Helios Klinikum Erfurt
Allgemeine Informationen
Um Ihnen die nächsten nötigen Schritte zu erleichtern, sind folgend die Begriffe Fehlgeburt und stille Geburt erläutert.
Wenn Ihr Kind mit einem Gewicht unter 500 Gramm gestorben ist und nach der Geburt nicht gelebt hat, lautet die medizinische Definition Fehlgeburt. Hat ihr Kind kurz gelebt oder wog nach der Geburt 500 Gramm und mehr, spricht man von einer stillen Geburt, unabhängig davon, ob die Geburt eingeleitet wurde oder spontan verlief. Dabei haben Sie volle rechtliche Ansprüche und Ihr Baby ist bestattungs- und standesamtlich meldepflichtig.
Hinweise zu Ihren Rechten und zu Rechtsgrundlagen
Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns oder ein Bestattungsunternehmen gern an.
Sterbeurkunde und Totenschein
Bei einem Baby unter 500g kann auf Wunsch der Eltern eine urkundeähnliche Bescheinigung beim Standesamt ausgestellt werden. Auf dieser sind der Name des Kindes, die Namen der Eltern sowie Ort und Zeit der Geburt vermerkt. Damit erhält auch Ihr sehr früh geborenes Kind eine offizielle Existenz. Diese Bescheinigung ist auch rückwirkend für Fehlgeburten beantragbar.
Bei einem Geburtsgewicht ab 500g ist Ihr Kind bestattungspflichtig. Sie müssen ein Bestattungsunternehmen beauftragen (Kontakte finden Sie weiter unten). Das Standesamt stellt Ihnen eine Geburts- und Sterbeurkunde aus. Hierzu werden einige Unterlagen Ihrerseits benötigt. Dazu gehören Personalausweis oder Pass sowie Familienstammbuch oder Heiratsurkunde. Sind Sie nicht verheiratet, muss der Partner die Vaterschaft vom Jugendamt anerkennen lassen, um auf der Sterbeurkunde genannt werden zu können.
Kindergeld
Auch wenn Ihr Baby nach der Geburt nur kurz gelebt hat, haben Sie Anspruch auf einen Monat Kindergeldbezug.
Mutterschutz
Sie haben nach einer stillen Geburt Anspruch auf den gesetzlichen Mutterschutz von acht Wochen. Da eine Totgeburt auch eine Frühgeburt sein kann, erhöht sich in diesem Fall der Schutz auf zwölf Wochen. Nach neuem Recht wird der Mutterschutz unabhängig davon, ob es sich um eine Frühgeburt handelt, auch um den Zeitraum verlängert, um den die Schutzfrist vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte (sechswöchiges Beschäftigungsverbot vor der Entbindung). Insgesamt können Ihnen also bis zu 18 Wochen zustehen.
Eine Fehlgeburt wird rechtlich nicht als Entbindung angesehen. Folge ist, dass Ihnen kein entsprechender Mutterschutz zusteht. Sie haben aber Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sprechen Sie Ihren behandelnden Frauenarzt wegen einer Krankschreibung an. Diese kann auch für den Partner erfolgen.
Bestattungsmöglichkeiten
Anonyme Bestattung
Die Anonyme Bestattung ist eine Form der Feuerbestattung. Die Urne wird auf einem speziellen Grabfeld beigesetzt. Bei diesem von der Friedhofsverwaltung ausgewiesenen Ort handelt es sich um eine Rasenfläche. Es gibt keine einzeln gekennzeichneten Gräber. Sie beauftragen ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl, das sich um alles kümmern wird. Die Kosten sind gering. Ist Ihr Baby noch sehr klein (unter 500g), übernimmt das Klinikum die Kosten für eine Trauerfeier und die Bestattung im Regenbogengrab auf dem Hauptfriedhof. Die Termine für die Trauerfeier erfahren Sie über die Mitarbeiter der Station oder das Sekretariat der Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
Individuelle Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist die in Deutschland häufigste Bestattungsform. Sie benötigen hierfür Totenschein und Sterbeurkunde. Bitte beauftragen Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl. Dieses wird alles Weitere nach Ihren Wünschen und Vorstellungen organisieren.
Individuelle Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird Ihr Baby in einem Sarg beigesetzt, der aus Holz besteht. Erdgräber werden je nach Friedhofsverwaltung meist als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Häufig entscheiden sich Eltern für eine Erdbestattung, um einen individuellen Ort der Trauer zu haben. Diese Art der Beisetzung ist relativ kostenintensiv, da das Grab auf dem Friedhof „gekauft“ werden muss. Ein Bestattungsinstitut wird Ihnen helfen, Ihre Wünsche umzusetzen.
Das Regenbogengrab
Hier finden Sie weitere Unterstützung
Helios Klinikum Erfurt
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Telefon: (0361) 781-4001
E-Mail
Katholisches Krankenhaus
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Telefon: (0361) 654-1501
Hospizgruppe der Malteser
Kontaktgruppe für früh verwaiste Eltern
Telefon: (0361) 340 47-81 / -89
Klinikseelsorge
Telefon: (0361) 781-3018
Claudia Dewor
Telefon: (0361) 26 22 590
Schwangeren- und Familienberaterin
Trauerbegleiterin Maria Zucht
Telefon: (0361) 55 53 352
E-Mail
Hebamme und Trauerbegleiterin
Nadine Kilian
Telefon: (0157) 38 82 29 63
E-Mail
Hebamme und Trauerbegleiterin
Uta Altmann
Telefon: (0179) 47 54 236
E-Mail
Friedhofsverwaltung Erfurt
Telefon: (0361) 65 55 713
Garten- und Friedhofsamt
Telefon: (0361) 65 55 801
E-Mail
Bundesverband verwaiste Eltern und trauernde Geschwister e.V.
Telefon: (0341) 94 68 884
Verwaiste Eltern Südthüringen e.V.
Telefon: (03683) 60 10 65
www.schmetterlingskinder.de
Sternenkinderfotografie
www.dein-sternenkind.eu
TrauerWege
Telefon: (06131) 23 11 00
www.trauerwege-mainz.de
TABEA e.V.
Telefon: (030) 49 55 747
Bestattungsinstitut Horst Walther
Marktstraße 7-9, 99084 Erfurt
Telefon: (0361) 34 00 00
Bestattungen Michaelis
Hermannsplatz 10, 99084 Erfurt
Telefon: (0361) 59 84 80
Bestattung Harzmann
Magdeburger Allee 87, 99086 Erfurt
Telefon: (0361) 562 77 77
Alexander Friebe
Liebknechtstraße 56, 99085 Erfurt
Telefon: (0361) 561 70 99
Bestattungshaus Wolf
Augustinerstraße 42, 99084 Erfurt
Telefon: (0361) 59 80 00
Erfurter Bestattungshaus Angelika Becher e.K.
Nordhäuser Straße 120, 99089 Erfurt
Telefon: (0361) 26 66 777
Bestattungsinstitut Stadt Erfurt
Johannesstraße 145, 99084 Erfurt
Telefon: (0361) 65 55 777
Bestattungen Thomas Beutel GmbH
Brühler Straße 34, 99084 Erfurt
Telefon: (0361) 22 00 30
Bestattungen Schenk
Victor-Scheffel-Straße 3, 99096 Erfurt
Telefon: (0361) 540 04 00
Bestattungen János Helt
Bahnhofsallee 35, 99098 Erfurt-Vieselbach
Telefon: (036203) 60 301
Bestattungen Bornkessel & Floristik
Nordhäuser Straße 105, 99084 Erfurt
Telefon: (0361) 260 15 00
Bestattungen Karl-Heinz Senser
Hermannsplatz 10, 99084 Erfurt
Telefon: (0361) 225 98 33
Bestattungen Hohenwinden Martin Preuß
Geranienweg 34, 99097 Erfurt
Telefon: (0361) 65 86 786
Bestattungshaus Gisela Werner
Thälmannstraße 54, 99085 Erfurt
Telefon: (0361) 22 14 96 80
Bestattungsunternehmen Süd-Ost
Heyderstraße 11, 99099 Erfurt
Telefon: (0361) 34 64