Suchen
Menü
Schließen
Erfurt , 130613 , Helios Fotoshooting , HNO 
Foto:Bild13

Das Cochlea-Implantat

Mit einem Cochlea-Implantat kann die verloren gegangene Sinnesfunktion wiederhergestellt werden. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die elektronische Prothese.

Was ist ein Cochlea-Implantat?

Das Cochlea-Implantat (CI) ist eine Innenohrprothese. Sie ermöglicht hochgradig schwerhörigen und gehörlosen Kindern sowie spätertaubten Erwachsenen das Wiederhören und insbesondere Sprachverstehen, wenn herkömmliche Hörhilfen nicht helfen. Es ist die einzige elektronische Prothese, die eine verloren gegangene Sinnesfunktion ersetzen kann.

Von 1998 bis heute wurden in unserer Klinik mehr als 400 Cochlea-Implantationen durchgeführt. In den letzten Jahren ist vor allem der Anteil bilateraler Versorgungen gestiegen.

Wie funktioniert ein Cochlea-Implantat?

Das Cochlea-Implantat besteht aus zwei wesentlichen Komponenten: dem Soundprozessor mit Sendespule und dem Implantat unter der Haut. Im Sprachprozessor werden über das Mikrofon empfangene Schallschwingungen in elektrische Signale umgewandelt. Diese werden nach der Verarbeitung als elektrische Pulsmuster über das Kabel zur Spule weitergeleitet. Die durch Magnetkraft über dem Implantat gehaltene Spule sendet diese kodierten Signale per Radiowellen durch die Haut zum Implantat. Dieses Implantat entschlüsselt die Signale und leitet sie über die Elektrode in die Cochlea weiter. Durch die elektrischen Impulse wird der Hörnerv stimuliert, der anschließend so genannte Aktionspotenziale erzeugt und diese an das Gehirn weiterleitet. Das Gehirn empfängt die Aktionspotenziale des Hörnervs und erkennt sie als akustisches Ereignis (Sprache, Klang, Geräusch).



Der wesentliche Unterschied zwischen einem Cochlea-Implantat und einem Hörgerät besteht darin, dass das Hörgerät den Schall verstärkt und dabei auf eine für die Schallübertragung ausreichende Anzahl funktionierender Haarzellen in der Cochlea angewiesen ist.

 

Für wen ist ein Cochlea-Implantat geeignet?

  • für Menschen, die mit Hörgeräten keinen ausreichenden Erfolg erzielen, unabhängig davon, ob ein oder beide Ohren betroffen sind
  • für gehörlos geborene Kinder
  • für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erworbener hochgradiger Schwerhörigkeit
  • im Einzelfall für Erwachsene und Jugendliche, die von Geburt an gehörlos sind
  • für einseitig Ertaubte

 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Implantation

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Implantation ist ein gesunder Hörnerv. Ob der Nerv intakt ist, kann unser Team feststellen.

  • Menschen mit Hörbehinderung, die trotz optimal angepasster Hörgeräte kein Sprachverstehen erreichen, sollten eine CI-Voruntersuchung vornehmen lassen.
  • Bei erwachsenen Betroffenen ist eine Cochlea-Implantation erfolgversprechend, wenn die Schwerhörigkeit erst nach dem Spracherwerb eingetreten ist.
  • Für Erwachsene, deren Schwerhörigkeit schon vor oder während des Spracherwerbs eingetreten ist, eignet sich die Implantation nur dann, wenn sie trotz einer früh eingetretenen Hörbehinderung lautsprachlich kommunizieren.
  • Bei einer einseitigen Ertaubung ist sehr wichtig, dass diese im optimalen Fall nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.


Von großer Bedeutung ist die Bereitschaft, das neue Hören mit dem CI anzunehmen, zu trainieren und sich auf die Rehabilitationsmaßnahmen einzustellen. Denn ohne anschließende Hörrehabilitation ist die CI-Versorgung nahezu nutzlos.

 

Welche Risiken gibt es?

Ähnlich wie bei anderen Operationen am Ohr kann es auch bei einer Cochlea-Implantation zu Komplikationen kommen. Prinzipiell ist die CI-Versorgung ein komplikationsarmer Eingriff, der die Risiken einer Mittelohroperation nicht übersteigt. Im Einzelfall kann es zu Elektrodenfehllage, Blutungen und Infektionen im Operationsgebiet, Wundheilungsstörungen oder Verletzung der Gesichtsnerven kommen. In einem Aufklärungsgespräch sprechen wir mit Ihnen ausführlich über mögliche Risiken.

Ablauf der CI-Versorgung

1

Erstvorstellung

 

Nachdem der zuständige HNO-Arzt festgestellt hat, dass entweder eine weitere Abklärung hinsichtlich der genutzten apparativen Versorgung notwendig ist, oder dass die konventionellen Hörgeräte an ihre Grenzen gekommen sind, werden Patienten zunächst in unsere Chefarztsprechstunde überwiesen. Für die Erstvorstellung bei uns benötigen Patienten die Überweisung eines HNO-Arztes und ihre Versichertenkarte. Termine können über das Chefarztsekretariat vereinbart werden.

Bei der Erstvorstellung werden alle Einzelheiten bezüglich des CI besprochen, die ersten orientierenden audiologischen Untersuchungen durchgeführt und der Termin für die weitere Diagnostik vergeben.

 

2

Voruntersuchungen

 

Im Rahmen spezieller Voruntersuchungen klären wir ab, ob eine CI-Versorgung beim Betroffenen sinnvoll und medizinisch möglich ist. Dazu sind zum einen unterschiedliche, speziell audiologische Untersuchungen notwendig, um den Hör- und Sprachstatus zu überprüfen. Zum anderen wird mittels bildgebender Verfahren (Computertomografie und Kernspintomografie) der Zustand des Hörnervs und der Hörschnecke ermittelt. Ein Teil dieser Untersuchungen findet bei Kindern unter Vollnarkose statt. Auch eine hörpädagogische und psychologische Beurteilung ist der Hauptbestandteil der Voruntersuchungen.

Im Informations- und Beratungsgespräch geben wir Ihnen umfangreiche Informationen über Aufbau und Funktion des CI. Wir weisen auf die Grenzen des Hörens mit dem CI hin, erläutern mögliche Risiken und sprechen über den Ablauf der Rehabilitation nach der Implantation. Wir klären alle offenen Fragen, die die Patienten für ihre Entscheidungsfindung brauchen.

Bei Kindern wird die Entscheidung für oder gegen eine CI-Versorgung gemeinsam mit dem Patienten, den Eltern, Ärzten, Pädagogen und ggf. weiteren direkt Beteiligten getroffen.

 

3

Operation

 

Für die Operation wird der Patient stationär aufgenommen. Die Operation dauert zwischen zwei und drei Stunden und wird unter Vollnarkose durchgeführt. Durch einen kleinen Hautschnitt hinter dem Ohr wird das Implantat am Schädelknochen unter der straffen Haut fixiert und der Elektrodenträger in die Hörschnecke eingeführt und positioniert. Noch während der Operation wird neben telemetrisch technischen Kontrollen auch erstmals die Wirkung der elektrischen Stimulation über das Implantat auf das Hörsystem gemessen.

 

4

Hörrehabilitation

 

Die audiotherapeutische Nachsorge unserer Patienten wird vom Cochlear-Implant Rehabilitationszentrum (CIT) in Erfurt übernommen und erfolgt nach einem ganzheitlichen Konzept und in regelmäßigen Abständen. Während der akuten Rehabilitationsphase werden die Patienten unsererseits insbesondere ärztlich betreut. Bei Bedarf wird zusätzlich eine psychologische Betreuung angeboten. Die lebenslange komplexe Langzeitnachsorge der CI-Patienten übernehmen wir gemeinsam mit dem CIT Thüringen. Jeder Patient wird mindestens einmal jährlich von allen an der Versorgung Beteiligten gesehen. Kurze Wege, persönliche Fallbesprechungen, unkomplizierte Kommunikations- und Kooperationsverträge garantieren eine nachhaltige Zufriedenheit der in unserem Hör- und Implantzentrum versorgten und im Cochlear-Implant-Rehabilitationszentrum rehabilitierten Patienten.

 

5

Lebenslange Nachsorge

 

Ob Patienten von uns beraten oder mit einem der implantierbaren Hörsysteme versorgt wurden – wir bleiben lebenslanger Ansprechpartner. Die Nachsorge dient der medizinischen und technischen Kontrolle und Beratung sowie der Überprüfung der Hör-, Sprech- und Sprachleistungen. Sie ist erforderlich zur Erfassung der Langzeiteffekte und möglicher Komplikationen sowie zur Anpassung der Technik und Hilfe beim Einsatz von zusätzlichen Kommunikationsmitteln und Zubehör. Die Nachsorge dient der Sicherstellung des Therapieergebnisses, der Qualitätssicherung sowie der Indikationsstellung für weitere diagnostische, therapeutische und rehabilitative Leistungen.