Je nach System erfolgt eine Implantation des kompletten Gerätes oder von Teilen des Systems.
Patienten, die an einer reinen Schallleitungs- bzw. einer leichten kombinierten Schwerhörigkeit leiden, können auch mit einem teilimplantierbaren Knochenleitungshörsystem versorgt werden. Es besteht aus zwei Komponenten – einem Implantat und einem extern getragenen Audioprozessor. Die akustischen Informationen werden induktiv durch die Haut vom Prozessor zum Implantat übertragen. Somit kann der Schädelknochen in Schwingungen versetzt werden, wobei die Haut vollständig intakt bleibt.
Mit einem anderen teilimplantierbaren System können vor allem ausgeprägte kombinierte Schwerhörigkeiten versorgt werden. Dieses Hörsystem besteht ebenfalls aus zwei Komponenten. Der Unterschied zum Erstgenannten liegt darin, dass hierbei nicht der Schädelknochen, sondern entweder die Gehörknöchelchen im Mittelohr oder die Hörschnecke direkt auf mechanische Weise zum Schwingen angeregt werden. Die akustischen Schwingungen werden dabei von dem System aktiv verstärkt, so dass dadurch der Innenohrhörverlust ausgeglichen werden kann.
Die ausführliche Indikationsstellung sowie fachkundige Beratung hinsichtlich einer Versorgungsmöglichkeit mit einem dieser Systeme können bei uns in Anspruch genommen werden.
Im Falle, dass sich eine dieser Hörhilfen als optimale Hörlösung darstellt, erfolgt die Implantation in der Regel innerhalb weniger Wochen. Auch die späteren Einstellungen des Audioprozessors sowie die lebenslange Betreuung können in unserer Hand bleiben.