Wenn medikamentöse und operative Behandlungsmöglichkeiten einer Schwerhörigkeit erschöpft sind und diese dauerhaft bestehen bleibt, ist eine apparative Versorgung unausweichlich. Gegenwärtig sind auf dem Markt unterschiedliche Hörhilfenausführungen verfügbar. Sie können nahezu allen individuellen Bedürfnissen der Hörbeeinträchtigten angepasst werden.
Hörgeräte
Bei welchem Hörverlust eine kassenärztliche Hörgerätversorgung indiziert ist, wird im Allgemeinen durch die Hilfsmittelrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen geregelt. Demnach ist schon bei einer geringgradigen Schwerhörigkeit (z. B. Überhören verschiedener Geräusche oder häufiges Nachfragen) eine Versorgung mit entsprechenden Hörgeräten empfehlenswert. Diese wird in der Regel von einem niedergelassenen Hals-, Nasen- und Ohrenarzt indiziert und verordnet und von einem Hörgeräteakustiker durchgeführt.
In diesem Zusammenhang übernehmen wir eine beratende Rolle, insbesondere hinsichtlich der Fragestellung, wann die Grenzen der Hörgeräte erreicht sind, und wann eine andere apparative Versorgungsform in Erwägung gezogen werden sollte.
Knochenverankerte Hörgeräte
Bei Schallleitungs- und kombinierten Schwerhörigkeiten, die sich beispielsweise aufgrund einer Missbildung des Außenohres mit einem herkömmlichen Hörgerät nicht ausreichend versorgen lassen, können knochenverankerte Hörhilfen zum Einsatz kommen. Für die akustische Ankopplung an das Innenohr sorgt eine zuvor unter lokaler Betäubung im Schädelknochen implantierte Titanschraube. Der Vorteil dieser Versorgungsform ist, dass deren Effizienz im Vorfeld getestet werden kann. Auch kleine Kinder können damit längerfristig über ein Kopfband ohne eine Operation versorgt werden.
In enger Zusammenarbeit mit Herstellern, niedergelassenen HNO-Ärzten und den zuständigen Hörgeräteakustikern wird bei der Eignung der Versorgungsablauf mit den Patienten detailliert besprochen. Während die Titanschraube im Versorgungsfall von uns eingesetzt wird, ist für die Einstellung des Audioprozessors ein spezialisierter externer Hörgeräteakustiker zuständig.