Tumordokumentation
Seit Februar 2003 sind Ärzte und Zahnärzte in Thüringen gesetzlich verpflichtet, bösartige Tumorerkrankungen an das Gemeinsame Krebsregister zu melden. Ein wichtiger Schritt zur flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung in Deutschland war das Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) am 03. April 2013. Das Thüringer Krebsregistergesetz trat am 30. Dezember 2017 in Kraft.
Wir betreuen 13 Organtumorzentren unseres Klinikums und weiterer Einrichtungen in unserem Einzugsgebiet.
Wir sind jederzeit für Sie da.
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