Klinisches Krebsregister Thüringen, Regionale Registerstelle am Helios Klinikum Erfurt

Wir führen das klinische Krebsregister für die Region West-/Mittelthüringen und sind verantwortlich für die Datenübermittlung an das „Gemeinsame Krebsregister“ der neuen Bundesländer und Berlins (GKR).
Seit Februar 2003 sind Ärzte und Zahnärzte in Thüringen gesetzlich verpflichtet, bösartige Tumorerkrankungen an das Gemeinsame Krebsregister zu melden. Ein wichtiger Schritt zur flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung in Deutschland war das Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) am 03. April 2013. Das Thüringer Krebsregistergesetz trat am 30. Dezember 2017 in Kraft.
Wir betreuen 13 Organtumorzentren unseres Klinikums und weiterer Einrichtungen in unserem Einzugsgebiet.
Für Melder
- Thüringer Krebsregistergesetz ThürKRG vom 29.12.17
- Rechtsverordnung zum ThürKRG (noch nicht beschlossen)
- Meldevergütung nach KFRG (Vereinbarung, Schiedspruch und Ergänzung zum Schiedspruch)
- Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und Qualitätssicherung
- Staatsvertrag zum GKR Berlin
- Vergütungsordnung des GKR Berlin
Sie haben noch Fragen?
Dr. med. Paul Strecker
AbteilungsleiterTumordokumentation
Dagmar Zacher
Systemerkrankungen, Pankreas, Magen/ÖsophagusCarina Alke-Selk
Mamma, AbrechnungJeannette Opitz
Lunge, Gynäkologie, Annahme elektronischer MeldungenGudrun Zahn
Schilddrüse, CUP, Weichteile/KnochenGisela Kolb
HNO/MKG, ProstataMary Mahler
Rektum, sonstige UrologiePetra Kraschinski
Dünndarm, DarmUte Janetzki
HautMatthias Albrecht
Hirn, Leber/Gallenwege, Anal