Suchen
Menü
Schließen

Informationen für Patientinnen und Patienten

Hier finden Sie Informationen zu Ablauf, Dauer, Abrechnung und Kontakt.

Kontakt: Institut für Pathologie

KR-Pathologie@helios-gesundheit.de

 

Bitte beachten Sie:

Befundanfragen beantworten wir ausschließlich gegenüber den Einsendern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren entsprechenden Ärztin / Arzt.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Wir untersuchen Gewebeproben, Operationspräparate und Flüssigkeiten (Körperflüssigkeiten, punktierte Flüssigkeiten bzw. Spülflüssigkeiten) zu unterschiedlichen Fragestellungen. Aus Gewebeproben und Operationspräparaten werden sogenannte Paraffinblöcke hergestellt; darin ist das Material in Paraffin eingebettet. Diese Blöcke können an speziellen Schneidergeräten (Mikrotomen) in mikrometerdünne Scheiben geschnitten und auf Glas (sogenannte Objektträger) aufgezogen werden. Flüssigkeiten werden mit verschiedenen Verfahren vorbereitet und ebenfalls auf Objektträger aufgebracht. Anschließend werden Gewebe bzw. Zellen gefärbt und von einer Ärztin oder einem Arzt unter dem Mikroskop begutachtet.

Wann ist das Ergebnis da?

In der Regel liegt der Befund nach etwa 4–5 Tagen vor.

Wer erhält den Befund?

Aus Datenschutz- und Qualitätsgründen übermitteln wir Befunde ausschließlich an die Einsender (Ihre behandelnde Praxis/Klinik). Für Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt dorthin.

Störfaktoren

Informationen zu Einflussfaktoren, die die Untersuchung / Auswertung beeinträchtigen können, finden Sie unter den Informationen für Einsender.

Beschwerdeverfahren

Das Institut für Pathologie fordert seine Einsender auf, im Fall von unplausibel erscheinenden Befunden Einsprüche sofort und mit präzisen Angaben (Name des Patienten, Datum der Probennahme, Datum der Befunderstellung, Eingangsnummer des betreffenden Falls) zu übermitteln. Die Übermittlung kann über die oben genannte E‑Mail‑Adresse oder durch eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat des betroffenen Standorts erfolgen. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren einsendenden Arzt.

Beratung

Die Beratung von Patientinnen und Patienten erfolgt durch die einsendenden Ärztinnen und Ärzte des Instituts für Pathologie. Bei der Offenlegung von Vorfällen, die zu einer Schädigung von Patientinnen oder Patienten geführt haben oder hätten führen können, werden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie andere Institutionen (z. B. Berufshaftpflichtversicherungen, Schiedsstellen) im Rahmen der rechtlich möglichen Umstände durch die Bereitstellung aller verfügbaren Unterlagen zu solchen Fällen unterstützt.

Abrechnung

Unsere Leistungen werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung EBM bzw. GOÄ abgerechnet.