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Einsenderseite

Willkommen auf der Informationsseite für unsere Einsender. Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Auftragserteilung, zur Einsendung von Probenmaterial sowie zu Kontakt- und Beschwerdemöglichkeiten im Institut für Pathologie am Helios Klinikum Krefeld.

Kontakt: Institut für Pathologie

Telefon: 02151-32 10523

von 10:00 – 11:00 Uhr,  14:00 – 15:00 Uhr

 

KR-Pathologie@helios-gesundheit.de

 

Fax: 02151-32 2024

Auftragserteilung

Bitte erteilen Sie Ihre Aufträge ausschließlich schriftlich über unsere vorgesehenen Einsendeformulare. 

 

Jede Einsendung muss eindeutig gekennzeichnet sein mit:

 

  • vollständigen Angaben zum Auftraggeber

  • Angaben zum untersuchten Material (z. B. Lokalisation, Entnahmeart, Entnahmedatum)

  • den gewünschten Untersuchungen bzw. der klinischen Fragestellung

Hinweis

Bei fehlenden Angaben oder unklarer Fragestellung behalten wir uns vor, die Bearbeitung des Auftrags bis zur Klärung zurückzustellen oder den Auftrag zurückzuweisen. Telefonische oder mündliche Anforderungen bzw. Nachforderungen können aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht angenommen werden.

Hinweis Frist

Einsender werden darauf hingewiesen, dass für die Übermittlung von Anforderungen eine Frist von zwei Tagen festgelegt ist.
Bitte übermitteln Sie Ihre Anforderungen daher innerhalb von zwei Tagen nach Probenentnahme, um eine zeitgerechte Bearbeitung zu gewährleisten.

Einsendung von Probenmaterial

Histologisches Material

Die meisten histologischen Untersuchungsmaterialien können in Formalin eingesandt werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen geeignete Einsendegefäße mit oder ohne Formalin zur Verfügung.

 

Wenn Sie Formalin selbst beziehen, beachten Sie bitte, dass es sich um 4 % gepuffertes Formalin handeln sollte.

 

Für unsere Schnellschnittdiagnostik ist es erforderlich, das Material nativ (ungefixiert) und ohne Zusätze einzusenden.

 

Molekularpathologische Untersuchungen

Für molekularpathologische Untersuchungen benötigen wir in der Regel:

 

  • formalin-fixiertes Gewebe

  • Paraffinblöcke

  • Schnittpräparate

  • oder weiteres Material nach vorheriger Rücksprache

 

Bitte kontaktieren Sie uns bei speziellen Fragestellungen, um die geeignete Probenart und den Versand abzustimmen.

 

Zytologisches Material

Für zytologische Untersuchungen verwenden Sie bitte – je nach Methode – möglichst ungefixiertes Material.

 

  • Wenn ein Zusatz erforderlich ist, eignet sich physiologische Kochsalzlösung (NaCl).

  • Bitte verwenden Sie kein Formalin für zytologisches Material.

 

Teilweise kann zytologisches Material auch in Saccomanno-Lösung eingesendet werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall die jeweiligen Vorgaben Ihrer Einrichtung bzw. unsere Hinweise.

Hinweis: Verpackung & Versand

Bei allen Proben, die in Formalin oder anderen Fixierlösungen eingesendet werden, ist eine Gefahrstoffkennzeichnung auf dem Gefäß erforderlich.

 

Der Versand der Proben muss so erfolgen, dass:

  • eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist und
  • die Integrität der Proben während des Transports sichergestellt bleibt.

 

Detaillierte Informationen zu Verpackung und Versand finden Sie in unserem Merkblatt „Verpackung und Versand“ (FM-PA 05)"

Wichtiger Hinweis zur Präanalytik

Bitte beachten Sie, dass ein fehlerhaftes Versand- oder Fixationsprozedere (z. B. unzureichende Fixation, falsche Lagerung, generell fehlerhafte Präanalytik) zu einem Restrisiko in der Untersuchung führt.

 

Dies kann die diagnostische Beurteilbarkeit einschränken oder in Einzelfällen eine verlässliche Beurteilung unmöglich machen, selbst wenn die Untersuchung im Labor mit größtmöglicher Sorgfalt durchgeführt wird.

Konsile / Zweitmeinungen

In besonderen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Zweitmeinung (Konsil) einzuholen. Wenn wir eine konsiliarische Mitbeurteilung veranlassen:

 

  • wird dies im Inspektions- bzw. Befundbericht vermerkt
  • erfolgt die Übermittlung von Patientendaten und Untersuchungsgut nur mit Ihrem Einverständnis
  • beauftragen wir einen Fachexperten (Unterbeauftragung)

Hinweis

Die Liste der von uns regelmäßig beauftragten Konsilpartner (Konsilliste) kann im Institut für Pathologie eingesehen werden.

Beschwerdeverfahren des Instituts für Pathologie / der Praxis für Pathologie

Sollten Ihnen Befunde unplausibel erscheinen, bitten wir Sie, unverzüglich Einspruch einzulegen. Sie erhalten zu jeder eingereichten Beschwerde eine Rückmeldung.

Bitte geben Sie dabei möglichst vollständig an:

 

  • Name des Patienten / der Patientin

  • Datum der Probeentnahme

  • Datum der Befunderstellung

  • Eingangsnummer bzw. Fallnummer des betreffenden Falles

 

Der Einspruch kann über das Sekretariat übermittelt werden:

 

  • telefonisch

  • per E-Mail

  • per Fax