Das neue Hospiz- und Palliativgesetz ermöglicht Pflegeeinrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern und deren gesetzlichen Betreuern/Angehörigen eine gesundheitliche Versorgungsplanung anzubieten, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird. Hierunter meint der Gesetzgeber das international anerkannte Konzept des „Advance Care Planning“ welches im deutschsprachigen Raum mit „Behandlung im Voraus Planen (BVP)“ umschrieben ist.
Ziel von Behandlung im Voraus Planen ist, mögliche künftige Behandlungsentscheidungen so vorauszuplanen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner auch dann zuverlässig nach ihren individuellen Wünschen behandelt werden, wenn sie diese in Notfallsituationen oder krankheitsbedingt nicht mehr selbst äußern können. Behandlung ist hier im ganzheitlichen Sinne zu verstehen und umfasst neben medizinischen besonders pflegerische, psychosoziale und seelsorgerliche Aspekte.
Zur Umsetzung des § 132g SGB V sind teilweise neue Rollen im Gesundheitswesen erforderlich, wie die des Gesprächsbegleiters.
Die Weiterbildung ist nach der Vereinbarung nach „§ 132g Abs. 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vom 13.12.2017 des GKV-Spitzenverbandes" ausgerichtet und qualifiziert zur Vergütung dieser Gespräche.
Schwerpunkt
Qualifizierung und Zertifizierung zum/r Gesprächsbegleiter/-in BVP zur gesundheitlichen Vorausplanung im Sinne des Hospiz- und Palliativgesetztes nach SGB V § 132 g
Inhalte:
- Einführung in das Konzept: „Behandlung im Voraus Planen“
- Gesetzliche Grundlagen
- Hintergrund von Einwilligungsunfähigkeit
- Gesprächstechniken für Patientenverfügungen, BVP sowie Vertreterdokumentationen (Therapiezielklärung, Szenarien für die medizinische und pflegerische Entscheidungsfindung)
- Informationen zu Implementierungsmöglichkeiten (Beratungsgespräche, Fallbesprechungen, Dokumentation des Beratungsprozesses einschließlich der Willensäußerungen)