Ausbildung in der Pflege

Anästhesietechnischer Assistent (ATA)

Anästhesietechnischer Assistent (ATA)

Anästhesietechnische Assistenten wirken bei der Vorbereitung, Begleitung und Nachsorge von Narkosen mit.

Ein Anästhesietechnischer Assistent arbeitet in der Anästhesieabteilung verschiedener Operationsbereiche sowie in der Ambulanz und Endoskopie. Die Betreuung und Versorgung von Patienten vor, während und nach der Operation erfordert medizinisches Wissen und ein hohes Maß an Empathie und Feinfühligkeit.

Anästhesietechnische Assistent/innen wirken bei der Vorbereitung, Begleitung und Nachsorge von Narkosen mit. Sie betreuen die Patienten von der Einleitung in die Narkose bis hin zum Erwachen nach der Narkose im Aufwachraum. Sie beteiligen sich an der Überwachung der Vitalfunktionen der Patienten und stehen ihnen auch als Ansprechpartner zur Seite.

Während der 3-jährigen Ausbildung lernst Du unter anderem

  • fachkundige Betreuung der Patienten im Bereich der Anästhesie und deren Einsatzgebiete
  • selbstständige Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe
  • Vorbereitung, Assistenz und Nachbetreuung von Narkosen
  • Wartung von medizinischen Apparaten und Materialien
Gut zu wissen

Die Ausbildung umfasst insgesamt 1.600 Stunden theoretischen Unterricht in der San-ak GmbH in Ramersdorf-Perlach und 3.000 Stunden praktische Ausbildung in den Helios Kliniken München West und Perlach. Ausbildungsbeginn ist jeweils der 01. September.

Das solltest Du mitbringen:

  • gesundheitliche Eignung
  • vollendetes 17. Lebensjahr
  • Realschulabschluss bzw. mittlere Bildungsabschluss
  • oder Hauptschulabschluss mit zweijähriger Berufsausbildung
  • oder Abschluss in der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Interesse an einem medizinisch-technischen Beruf

Du hast Fragen rund um die Ausbildung zum Anästhesietechnischen Assistenten? Wir helfen Dir gerne weiter!

Isabel Brechlin

Bereichsleitung | Anästhesie

E-Mail

Telefon

(089) 8892-20436

Checkliste Bewerbung

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Zwischen- oder Abschlussschulzeugnis
  • Ggf. Nachweis über bisherige Tätigkeiten oder Praktika
  • Ggf. Nachweis über Deutschkenntnisse (Sprachkenntnisse sollen vergleichbar mit dem B2 sein)