Seit 2015 ist das Helios Klinikum Bad Saarow Akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB), einer staatlich anerkannten Universität in kommunaler und gemeinnütziger Trägerschaft. Sie steht für innovative Lehrkonzepte sowie für die Einheit von Forschung, Lehre und Patientenversorgung.
Mit mehr als 1200 Mitarbeitern, 19 Fachabteilungen, drei Institute, einer Zentralen Notaufnahme, einem Zentrallabor und verschiedenen zertifizierten Zentren ermöglichen wir ein umfassendes Spektrum modernster Diagnostik und innovativer Therapien.
Wir freuen uns, dass Sie Interesse haben, Ihr Praktisches Jahr und damit das 11. und 12. Semester Ihres Medizinstudiums in unserem Klinikum zu leisten.
Aufgrund unserer großen medizinischen Bandbreite, unserer reizvollen landschaftlichen Umgebung und unserer Nähe zu Berlin, bieten wir den Studierenden einen idealen Praktikumsplatz für das „Praktische Jahr“.
Warum Sie das PJ bei uns absolvieren sollten:
Wir regeln das!
Bei sämtlichen organisatorischen Fragen – von der Bewerbung bis hin zur Tertialbescheinigung – hilft Ihnen Janine Hüter als Studierenden- und Weiterbildungskoordinatorin weiter.
Sie hätten gerne ein kostenloses Parkticket? Sie möchten Ihren Rotationsplan doch noch einmal anpassen? Sie haben Fragen zum Ablauf? Für all die kleinen und großen organisatorischen Wehwehchen steht Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung – vor, während und nach dem PJ.
Motiviert sich zu bewerben oder Fragen rund um die Organisation des PJ-Einsatzes?
Alles auf einen Blick
Pro Arbeitstag steht den Studierenden 2 Stunden Studierzeit zu, d. h. pro Woche 1 Studientag, wenn 4 Tage gearbeitet wurden. In Wochen mit Feiertagen sind die fehlenden Studierzeiten in Absprache herauszuarbeiten, so dass auch hier ein Studientag genommen werden kann. Die einzelnen Studientage bitte mit der jeweiligen Oberärztin bzw. dem Oberarzt abstimmen und dem Sekretariat der Fachabteilung mitteilen, sowie der Studierenden- und Weiterbildungskoordinatorin.
Innerhalb des gesamten PJ werden gemäß § 3 Abs. 3 der ÄApprO 30 Arbeitstage (dies entspricht 6 Wochen) auf die Ausbildung im PJ angerechnet. Hierzu zählen Urlaub, Krankheit, Erziehungszeiten etc. Die Fehltage können grundsätzlich frei, aber auch als Block am Ende des PJ gewählt werden. Diese müssen dem Sekretariat der jeweiligen Fachabteilung zeitnah, bei Krankheit vor Dienstbeginn, mitgeteilt werden. Hierbei ist zu beachten, dass maximal 20 Fehltage pro Tertial und 10 Tage pro Quartal genommen werden dürfen. Werden die 30 Fehltage am Ende des PJ überschritten, kann keine Zulassung zum letzten Staatsexamen vom Landesprüfungsamt erteilt werden. Die Studierenden sind eigenverantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschrift zuständig!
Dies ist nicht automatisch freigestellte Zeit. Für Weiterbildungen außer Haus müssen Studientage verwendet werden. Bei mehreren Tagen muss ein Gespräch mit der lehrverantwortlichen Chefärztin bzw. dem Chefarzt erfolgen.
Zu Beginn des ersten Krankheitstages ist das Sekretariat der jeweiligen Fachabteilung, der Lehrkoordination und die ärztliche Stationsleitung vor Dienstbeginn zu informieren. Krankheitstage sowie unentschuldigte Fehltage werden von den 30 Fehltagen abgezogen.
Für das Führen der Logbücher sind die Studierenden verantwortlich. Bei Bedarf können Ihnen diese als PDF zugesandt werden. Dazu setzen Sie sich bitte mit der Studierenden- und Weiterbildungskoordinatorin Frau Hüter oder des PJ-Büro der MHB in Verbindung.
Das Tragen von Funktionskleidung aus dem OP-Bereich oder des Intensivbereiches im Gelände sind nicht erlaubt. Beim Verlassen des OP ́s oder der ITS muss auf „normale“ Funktionskleidung gewechselt werden.
In der Cafeteria ist bei den Mahlzeiten der Kittel auszuziehen. Diesen jedoch nicht über die Stuhllehne hängen! Stethoskop und Telefone sind Keimträger. Neben dem Verstauen des Stethoskops in der Tasche, sollten dieses und das Telefon regelmäßig desinfiziert werden. Sie haben die Möglichkeit, sich in den einzelnen Abteilungen umzuziehen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass dort keine Wertsachen aufzubewahren sind.
Aktives Nachfragen! Die Studentinnen und Studenten sollten während der Zeit des Praktischen Jahres die Möglichkeit nutzen, Fragen zu stellen.
Inklusive Blutabnahmen, stationärer Aufnahme und Visiten.
- Intravenöse Anordnungen treffen ohne ärztliche Aufsicht
- Applikation von Blutprodukten ohne ärztliche Aufsicht
- Medikamentenanordnungen verändern ohne ärztliche Aufsicht
- Intravenöse Applikation von Medikamenten ohne ärztliche Aufsicht
Am Ende des praktischen Jahres sollen Sie in der Lage sein, selbstständig als Arzt oder Ärztin arbeiten zu können. Dazu benötigen Sie die fachliche Qualifikation aber auch die persönliche Eignung. Wir wollen Sie in diesem Jahr auch besonders im Umgang mit den Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen und den Berufsgruppen Ihres Teams schulen und Ihnen damit auch die notwendigen kommunikativen und sozialen Fähigkeiten vermitteln.