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Anerkennung

Der Pflegeberuf zählt in Deutschland zu den geschützten Berufen. Deshalb ist die berufliche Anerkennung ein sehr zentrales, sehr wichtiges Thema für ausländische Fachkräfte.
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Die berufliche Anerkennung: Die wichtigsten Schritte

Alle Berufe im Gesundheitswesen in Deutschland sind reglementiert und dadurch „geschützt“. Damit Sie als „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ arbeiten dürfen, müssen Sie sich den im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen.
 

Der „Anerkennungsfinder des Bundesministeriums“ gibt einen sehr guten Überblick: www.anerkennung-in-deutschland.de
 

Antrag auf Anerkennung

Den Antrag auf Anerkennung können Sie entweder an Ihrem Wohnort oder an Ihrem Arbeitsort stellen. Jede Behörde (oder Bundesland) in Deutschland hat eigene Vorgaben, deshalb gibt es keine einheitliche Regelung, welche Unterlagen Sie genau brauchen.
 

Einen Überblick nach Ort und Bundesland bietet der Anerkennungsfinder.
Diese Liste bietet einen allgemeinen Überblick – nicht bindend!

 

  • Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Lebenslauf (als Tabelle)
  • Erklärung, dass Sie noch keinen Antrag bei einer anderen Behörde gestellt haben

 

  • Ausbildungszeugnisse
  • Bescheinigungen über die theoretische und praktische Ausbildung mit genauer Angabe von Umfang und Inhalt, z. B. durch Studienbücher, Lehrpläne
  • Bescheinigungen der Berufserfahrung: Arbeitszeugnisse, möglichst detailliert mit Angabe des Umfangs und Art der Tätigkeit
  • Eine Bescheinigung, Zertifikat über die Berechtigung zur Berufsausübung im ­Ausbildungsstaat (Diplom, Urkunde, Lizenzia o.ä.)

  • Ärztliches Attest
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing)
  • Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache – meist Niveaustufe B2

Form der Unterlagen

Meist müssen Sie Ihre Originale in amtlich beglaubigter Kopie abgeben. Eine amtliche Beglaubigung ist eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument identisch ist. Die Bestätigung erfolgt durch eine Behörde (Amt) oder einen Notar. In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Dienstsiegelführende Behörden sind zum Beispiel die Einwohnermeldeämter.

Wenn amtliche Beglaubigungen nicht ausdrücklich verlangt sind, können Sie auch einfache Kopien abgeben.

Bitte beachten Sie auch, dass jedes Dokument, das nicht in deutscher Sprache vorliegt, von einem in Deutschland vereidigten und öffentlich bestellten Übersetzer übersetzt worden sein müssen. Einfache Übersetzungen reichen nicht!

Im Internet können Sie beeidigte und öffentlich bestellte Übersetzer auf der Seite des Justizministeriums finden: www.justiz-dolmetscher.de

Tipp
: Das Thema ist komplex. Wenn Sie im Einzelfall unsicher sind, können Sie hierzu in der Klinik Ihren Mentor, Ihre Mentorin fragen.

 

Ablauf der Anerkennung

Bei dem Ablauf unterscheidet man zwischen den EU-/EWR-Ländern und Drittstaaten. Bei den EU-Staaten können Sie eine automatische Anerkennung erhalten, falls Sie Ihren Abschluss nach dem EU-Beitritt Ihres Herkunftslandes erworben haben.

In allen anderen Fällen gibt es keine automatische Anerkennung, es wird eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt:

Gleichwertigkeitsprüfung

Hier prüft die Behörde, ob die Ausbildungsinhalte aus Ihrem Herkunftsland ähnlich sind zu den Vorgaben der deutschen Ausbildung. Dazu müssen Sie folgende Nachweise bringen: Stundenanzahl, Art und Umfang der theoretischen und praktischen Fächer, Studieninhalte (Studienbücher, Lernkonzepte etc.).
 

Nach der Prüfung erhalten sie einen Bescheid, in dem hervorgeht, ob sie eine volle Anerkennung in Deutschland erhalten, eine Anpassunqsqualifizierung durchführen müssen oder ob ihr Beruf nicht in Deutschland anerkennungsfähig ist.
 

Dieser Bescheid regelt, in welchem Umfang Sie die fehlenden Inhalte nachholen oder nachweisen müssen. Es gibt zwei Möglichkeiten:

Dies ist eine umfassende mündliche und schriftliche Prüfung, die prüft, ob die Inhalte der Ausbildung Ihres Heimatlandes den Anforderungen des deutschen Systems entsprechen. Meistens wird zusätzlich ein Vorbereitungslehrgang (=freiwillig) angeboten, der Sie auf diese Prüfung vorbereitet.
(Bei Personen aus EU-Staaten wird diese Prüfung als Eignungsprüfung bezeichnet.)
 

Praxisbeispiel Kenntnispruefung

Dies ist eine umfassende mündliche und schriftliche Prüfung, die prüft, ob die Inhalte der Ausbildung Ihres Heimatlandes den Anforderungen des deutschen Systems entsprechen. Meistens wird zusätzlich ein Vorbereitungslehrgang (=freiwillig) angeboten, der Sie auf diese Prüfung vorbereitet.
(Bei Personen aus EU-Staaten wird diese Prüfung als Eignungsprüfung bezeichnet.)

Im Unterschied zur Kenntnisprüfung ist dies ein Lehrgang, der Sie durch verschiedene Kurse (oder Kursmodule) umfassend nachqualifiziert. Sie erhalten Unterricht in Theorie und Praxis, der den Kriterien der beruflichen Abschlussprüfung und somit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege entspricht. Je nach Kursanbieter variiert die Dauer des Kurses von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten.

Die bundesweiten Helios Bildungszentren

Helios bietet Ihnen bundesweit ein professionelles Bildungsangebot für Ihre berufliche Qualifizierung. An diesen Standorten können Sie einen Anpassungslehrgang und/oder einen Vorbereitungslehrgang für die Kenntnisprüfung besuchen:

Helios Klinikum Berlin-Buch
Schwanebecker Chaussee 50
13125 Berlin
Kontakt
Fax: (030) 94 01-57509