Die berufliche Anerkennung: Die wichtigsten Schritte
Alle Berufe im Gesundheitswesen in Deutschland sind reglementiert und dadurch „geschützt“. Damit Sie als „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ arbeiten dürfen, müssen Sie sich den im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen.
Der „Anerkennungsfinder des Bundesministeriums“ gibt einen sehr guten Überblick: www.anerkennung-in-deutschland.de
Antrag auf Anerkennung
Den Antrag auf Anerkennung können Sie entweder an Ihrem Wohnort oder an Ihrem Arbeitsort stellen. Jede Behörde (oder Bundesland) in Deutschland hat eigene Vorgaben, deshalb gibt es keine einheitliche Regelung, welche Unterlagen Sie genau brauchen.
Einen Überblick nach Ort und Bundesland bietet der Anerkennungsfinder.
Diese Liste bietet einen allgemeinen Überblick – nicht bindend!
- Ausbildungszeugnisse
- Bescheinigungen über die theoretische und praktische Ausbildung mit genauer Angabe von Umfang und Inhalt, z. B. durch Studienbücher, Lehrpläne
- Bescheinigungen der Berufserfahrung: Arbeitszeugnisse, möglichst detailliert mit Angabe des Umfangs und Art der Tätigkeit
- Eine Bescheinigung, Zertifikat über die Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungsstaat (Diplom, Urkunde, Lizenzia o.ä.)
- Ärztliches Attest
- Erweitertes Führungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing)
- Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache – meist Niveaustufe B2
Form der Unterlagen
Meist müssen Sie Ihre Originale in amtlich beglaubigter Kopie abgeben. Eine amtliche Beglaubigung ist eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument identisch ist. Die Bestätigung erfolgt durch eine Behörde (Amt) oder einen Notar. In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Dienstsiegelführende Behörden sind zum Beispiel die Einwohnermeldeämter.
Wenn amtliche Beglaubigungen nicht ausdrücklich verlangt sind, können Sie auch einfache Kopien abgeben.
Bitte beachten Sie auch, dass jedes Dokument, das nicht in deutscher Sprache vorliegt, von einem in Deutschland vereidigten und öffentlich bestellten Übersetzer übersetzt worden sein müssen. Einfache Übersetzungen reichen nicht!
Im Internet können Sie beeidigte und öffentlich bestellte Übersetzer auf der Seite des Justizministeriums finden: www.justiz-dolmetscher.de
Tipp: Das Thema ist komplex. Wenn Sie im Einzelfall unsicher sind, können Sie hierzu in der Klinik Ihren Mentor, Ihre Mentorin fragen.
Ablauf der Anerkennung
Bei dem Ablauf unterscheidet man zwischen den EU-/EWR-Ländern und Drittstaaten. Bei den EU-Staaten können Sie eine automatische Anerkennung erhalten, falls Sie Ihren Abschluss nach dem EU-Beitritt Ihres Herkunftslandes erworben haben.
In allen anderen Fällen gibt es keine automatische Anerkennung, es wird eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt:
Gleichwertigkeitsprüfung
Hier prüft die Behörde, ob die Ausbildungsinhalte aus Ihrem Herkunftsland ähnlich sind zu den Vorgaben der deutschen Ausbildung. Dazu müssen Sie folgende Nachweise bringen: Stundenanzahl, Art und Umfang der theoretischen und praktischen Fächer, Studieninhalte (Studienbücher, Lernkonzepte etc.).
Nach der Prüfung erhalten sie einen Bescheid, in dem hervorgeht, ob sie eine volle Anerkennung in Deutschland erhalten, eine Anpassunqsqualifizierung durchführen müssen oder ob ihr Beruf nicht in Deutschland anerkennungsfähig ist.
Dieser Bescheid regelt, in welchem Umfang Sie die fehlenden Inhalte nachholen oder nachweisen müssen. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Im Unterschied zur Kenntnisprüfung ist dies ein Lehrgang, der Sie durch verschiedene Kurse (oder Kursmodule) umfassend nachqualifiziert. Sie erhalten Unterricht in Theorie und Praxis, der den Kriterien der beruflichen Abschlussprüfung und somit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege entspricht. Je nach Kursanbieter variiert die Dauer des Kurses von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten.
Die bundesweiten Helios Bildungszentren
Helios bietet Ihnen bundesweit ein professionelles Bildungsangebot für Ihre berufliche Qualifizierung. An diesen Standorten können Sie einen Anpassungslehrgang und/oder einen Vorbereitungslehrgang für die Kenntnisprüfung besuchen: