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Berufliche Anerkennung in Deutschland

Der Pflegeberuf zählt in Deutschland zu den geschützten Berufen. Deshalb ist die berufliche Anerkennung ein sehr zentrales, sehr wichtiges Thema für ausländische Fachkräfte.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Lebenslauf (als Tabelle)
  • Erklärung, dass Sie noch keinen Antrag bei einer anderen Behörde gestellt haben

  • Ausbildungszeugnisse
  • Bescheinigungen über die theoretische und praktische Ausbildung mit genauer Angabe von Umfang und Inhalt, z. B. durch Studienbücher, Lehrpläne
  • Bescheinigungen der Berufserfahrung: Arbeitszeugnisse, möglichst detailliert mit Angabe des Umfangs und Art der Tätigkeit
  • Eine Bescheinigung, Zertifikat über die Berechtigung zur Berufsausübung im ­Ausbildungsstaat (Diplom, Urkunde, Lizenzia o.ä.)

  • Ärztliches Attest
  • Erweitertes Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing)
  • Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache – meist Niveaustufe B2

Form der Unterlagen

Meist müssen Sie Ihre Originale in amtlich beglaubigter Kopie abgeben. Eine amtliche Beglaubigung ist eine offizielle Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original-Dokument identisch ist. Die Bestätigung erfolgt durch eine Behörde (Amt) oder einen Notar. In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Dienstsiegelführende Behörden sind zum Beispiel die Einwohnermeldeämter.

 

Wenn amtliche Beglaubigungen nicht ausdrücklich verlangt sind, können Sie auch einfache Kopien abgeben.

 

Hier ein Beispiel:

Bitte beachten Sie auch, dass jedes Dokument, das nicht in deutscher Sprache vorliegt, von einem in Deutschland vereidigten und öffentlich bestellten Übersetzer übersetzt worden sein müssen. Einfache Übersetzungen reichen nicht!

 

Im Internet können Sie beeidigte und öffentlich bestellte Übersetzer auf der Seite des Justizministeriums finden.

 

Tipp: Das Thema ist komplex. Wenn Sie im Einzelfall unsicher sind, können Sie hierzu in der Klinik Ihren Mentor, Ihre Mentorin fragen.

Ablauf der Anerkennung

 

Bei dem Ablauf unterscheidet man zwischen den EU-/EWR-Ländern und Drittstaaten. Bei den EU-Staaten können Sie eine automatische Anerkennung erhalten, falls Sie Ihren Abschluss nach dem EU-Beitritt Ihres Herkunftslandes erworben haben.

 

In allen anderen Fällen gibt es keine automatische Anerkennung, es wird eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt:

Gleichwertigkeitsprüfung

 

Hier prüft die Behörde, ob die Ausbildungsinhalte aus Ihrem Herkunftsland ähnlich sind zu den Vorgaben der deutschen Ausbildung. Dazu müssen Sie folgende Nachweise bringen: Stundenanzahl, Art und Umfang der theoretischen und praktischen Fächer, Studieninhalte (Studienbücher, Lernkonzepte etc.).

 

Nach der Prüfung erhalten sie einen Bescheid, in dem hervorgeht, ob sie eine volle Anerkennung in Deutschland erhalten, eine Anpassunqsqualifizierung durchführen müssen oder ob ihr Beruf nicht in Deutschland anerkennungsfähig ist.

 

Dieser Bescheid regelt, in welchem Umfang Sie die fehlenden Inhalte nachholen oder nachweisen müssen. Es gibt zwei Möglichkeiten:

Kenntnisprüfung

Um ein deutsches Visum zu erhalten, brauchen Sie einen Arbeitsvertrag oder einen Nachweis darüber, dass der Aufenthalt in Deutschland finanziell gesichert ist (z.B. durch ein Sperrkonto). Also ohne Visum kein Aufenthalt.

Anpassungslehrgang

Dieses Gesetz bietet viele Erleichterungen für ausländische Fachkräfte, unter anderem erlaubt es nach Paragraph 81a eine schnellere Einreise. Ihr Arbeitgeber kann damit das Anerkennungsverfahren auf 2 Monate verkürzen. Die Kosten hierfür (411 EUR) übernimmt der Arbeitgeber.

Die bundesweiten Helios Bildungszentren

Helios bietet Ihnen bundesweit ein professionelles Bildungsangebot für Ihre berufliche Qualifizierung. An diesen Standorten können Sie einen Anpassungslehrgang und/oder einen Vorbereitungslehrgang für die Kenntnisprüfung besuchen:

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