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Helios Kliniken setzen erfolgreich auf digitale Transformation durch KHZG

Mit Unterstützung des Krankenhauszukunftsfonds wird die digitale Infrastruktur der Helios Kliniken ausgebaut. Ein wichtiger Schritt ist die Einführung der elektronischen Patientenakte, die Prozesse optimiert und die Versorgung verbessert.

Im Oktober 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) eingeführt, um die Digitalisierung deutscher Krankenhäuser voranzutreiben und bestehende Investitionslücken zu schließen. Ziel war es, die Akteure im Gesundheitswesen besser zu vernetzen und die digitale Infrastruktur zu modernisieren.

 

Zur Unterstützung dieser Initiative stellt der Krankenhauszukunftsfonds Fördermittel für Digitalisierungsprojekte bundesweit zur Verfügung.

 

Das Zukunftsprogramm Krankenhäuser ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und wird durch die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) der Europäischen Union, im Rahmen von NextGenerationEU, finanziert.

Auch die Helios Kliniken Schwerin profitiert von dieser Förderung aus dem Krankenhauszukunftsfonds. Die Mittel fließen in die digitale Weiterentwicklung des Krankenhauses sowie in die Transformation hin zu einem digitalen Gesundheitsdienstleister.

 

Die Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds hat das Helios Kliniken Schwerin im Detail für die Umsetzung folgender Digitalisierungsprojekte erhalten:

Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik

 

  • Vorhaben 42 | Digitalisierung der zentralen Notfallaufnahmeprozesse

Patientenportale (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV)

 

  • kein Vorhaben

Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV)

 

  • Vorhaben 44 | Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Pflegedokumentation auf den psychatrischen Bereich der Klinik

Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV)

 

  • kein Vorhaben

Digitales Medikationsmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV)

 

  • kein Vorhaben

Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KHSFV)

 

  • kein Vorhaben

Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)

 

  • Vorhaben 35 | Einführung eines roboter-assistiertes Chirurgiesystems für minimalinvasive Operationen