Mo - Mi 09:00 bis 18:00
Do - Fr 09:00 bis 14:00
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Unser Beratungsangebot umfasst sowohl stationäre als auch ambulante Ernährungsberatungen.
Wenn Sie stationär behandelt werden, fordert der Arzt bei Bedarf eine Ernährungsberatung für Sie an. Sollten Sie selbst den Wunsch nach einem Gespräch mit der Ernährungstherapie haben, sprechen Sie gerne mit Ihrem behandelnden Arzt.
Sollten Sie keinen aktuellen oder geplanten stationären Klinikaufenthalt haben, besteht auch die Möglichkeit der ambulanten Ernährungstherapie. Um die ambulante Ernährungstherapie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie folgende Schritte befolgen:
- Sie benötigen eine Zuweisung/Überweisung durch den behandelnden Arzt. Tipp: Im unteren Bereich dieser Seite finden Sie einen Vordruck für eine Notwendigkeitsbescheinigung.
- Rufen Sie uns an, um den Beratungsumfang zu besprechen und einen Kostenvoranschlag zu erhalten, der für die Krankenkasse wichtig ist.
- Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein und fragen Sie eine Kostenübernahme/-beteiligung an.
- Nach der Klärung der Finanzierung mit Ihrer Krankenkasse rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an.
- Sie zahlen jede Einheit vor Ort oder per Überweisung, reichen die Belege nach Abschluss der Beratung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten den Anteil der Bezuschussung zurück.