Suchen
Menü
Schließen

Besuche von Patient:innen am Helios Standort Leipzig wieder möglich

Angesichts stetig sinkender Inzidenzen sind wieder Besuche von Patient:innen im Herzzentrum und Helios Park-Klinikum möglich. Die neuen Besuchsregelungen mit Auflagen gelten seit dem 1. Juni 2021 und heben den bisher bestehenden Besucherstopp auf.
02.06.2021 Lesedauer: - Min.
  • Besucherstopp aufgehoben
  • Neue Besuchsregelungen mit Auflagen

„Die Sicherheit unserer Patient:innen, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen hat höchste Priorität. Gleichzeitig möchten wir aber angesichts sinkender Inzidenzen auch Besuche wieder ermöglichen“, so Sabine Anspach, Klinikgeschäftsführerin des Herzzentrums Leipzig. „Daher haben wir uns entschieden, Besuche unter Auflagen zu ermöglichen. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher um Beachtung und Verständnis für die getroffenen Regelungen. Bitte wägen Sie gründlich ab, ob ein Besuch Ihres Angehörigen notwendig ist und halten Sie sich während des Aufenthalts in der Klinik unbedingt an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln“, ergänzt der Klinikgeschäftsführer des Helios Park-Klinikums Leipzig, Julian Zimmer.

Besuche von Patient:innen am Helios Standort Leipzig wieder möglich

Zutritt erhalten Besucher:innen, die entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sind (3-G-Regel).

  • Geimpft: mit Nachweis über den vollständigen Impfschutz
  • Genesen: Nachweis mit positivem PCR-Test, der maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage zurückliegt
  • Negativ Getestet: mitgebrachter Test nicht älter als 24 Stunden; unter Vorlage des schriftlich anerkannten Testergebnisses; nutzen Sie bitte die öffentlichen Testzentren
    Der Nachweis ist bei Betreten der Klinik an der Rezeption vorzuzeigen. Besucher erhalten ein tagesgültiges Einlassband.
  • Es ist max. ein Besucher pro Patient und Tag für eine Stunde im Zeitraum von 15:00 bis 19:00 Uhr gestattet.
  • Besucher dürfen keine Erkältungssymptome aufweisen.
  • Gegen den Besucher darf keine Quarantäneverordnung vorliegen.
  • Die Händehygiene sowie die Husten- und Niesregeln sind einzuhalten.
  • Es ist auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten.
  • Besucher tragen während der gesamten Besuchszeit im Krankenhaus einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.

Zudem ist eine Registrierung zur Kontaktnachverfolgung notwendig. Diese kann bequem online per Smartphone erfolgen. Dazu scannen Besucherinnen und Besucher am Klinikeingang einen QR-Code ein und füllen in wenigen Schritten einen Online-Fragebogen zu möglichen COVID-19-Symptomen aus. Anschließend zeigt das Online-Formular anhand der Antworten, ob der Zugang erlaubt ist. Das digitale Ergebnis ist der Rezeption vorzuzeigen. Für Personen, die kein Smartphone besitzen, wird auch weiterhin ein entsprechendes Papierformular vorgehalten.