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Ihre Arztwahl

Ihre Behandlung in den Händen der Chefärztin oder des Chefarztes

Auf Wunsch können Sie sich am Helios Standort Leipzig von der Ärztin oder dem Arzt Ihrer Wahl behandeln lassen. Das gilt für alle an Ihrer Behandlung beteiligten Fachbereiche. Unsere Wahlärztinnen und Wahlärzte verfügen alle über besondere Qualifikationen und Expertise in ihrem medizinischen Fachbereich. Gern unterstützen wir Sie bei Ihrer Wahl. 

Finden Sie Ihre Ärztin und Ihren Arzt

Unsere Fachbereiche

Finden Sie Ihre Wahlärztin/Ihren Wahlarzt im passenden Fachbereich. 

Unser Tipp

Klären Sie mit Ihrer Krankenversicherung, ob Sie für die Wahlarzt-Behandlung (Ärztliche Wahlleistung) im Falle eines stationären Klinikaufenthaltes versichert sind. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Gern beraten wir Sie persönlich.

Olivia Obigt
Wahlleistungsmanagerin

Wahlleistungsmanagerin

Telefon

(0341) 865 258070

 

Sie erreichen uns 

Mo.– Do. von 08:00 - 16:00 Uhr
Fr.  von 08:00 - 15:00 Uhr

Außer an den gesetzlichen Feiertagen.

Kosten und Abrechnung

Die Chefärztinnen-/Chefarztbehandlung (ärztliche Wahlleistung) wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

 

Dies umfasst auch alle begleitenden Arztleistungen wie die der Anästhesie, Labormedizin, etc., die ebenfalls separat in Rechnung gestellt werden. Die Preise für die ärztliche Wahlleistung hängen von Aufwand und Schweregrad der medizinischen Behandlung ab und sind daher schwer im Vorfeld einzuschätzen.

 

Wenn Sie diese Zusatzleistung in Anspruch nehmen möchten, beraten wir Sie gerne.

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Downloadversion der Gebührenordnung (Quelle: PKV, 2008). Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liegt für Sie auch in unserer Patientenaufnahme zur Einsicht bereit.

application/pdf | 433 KB

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