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Nahaufnahme von einer Hand, die eine Krankenkassenkarte übergeben möchte

Zuzahlung & Kosten

Bei der Vorbereitung auf einen Krankenhausaufenthalt fragen unsere Patient:innen häufig auch nach den Kosten der Behandlung. Gern können Sie hier die Antwort dazu lesen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Für gesetzlich versicherte Patient:innen übernimmt die Krankenkasse die Kosten der stationären Behandlung. Dabei erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Klinikum und Kostenträger. Von den Patient:innen selbst ist die gesetzlich vorgeschriebene Krankenhauszuzahlung von zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage pro Jahr zu leisten. Dies gilt auch für den Entlasstag mit einer Ausnahme: bei Direktverlegung in ein anderes Krankenhaus bzw. zur stationären Rehabilitation. Die Eigenbeteiligung ist im Krankenhaus zu entrichten. Die Klinik leitet die Zahlung an den Kostenträger weiter. Die AOK PLUS und die Barmer GEK ziehen die Zuzahlung für stationäre Krankenhausbehandlungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung selbst ein. Der/die Patient:in erhält nach der Behandlung von der Krankenkasse ein Schreiben zur Zuzahlungsaufforderung. Wurde im Kalenderjahr bereits eine Zuzahlung geleistet, so werden die entsprechenden Tage gutgeschrieben. Die Quittungen über entrichtete Patient:innenbeteiligung sollten mindestens bis zum Ende eines Kalenderjahres aufbewahrt werden. Sofern eine Zuzahlungsbefreiung gem. §62 SGB V vorhanden ist, bedarf es der Vorlage einer Nachweiskopie. 

Private Krankenversicherung

Privat versicherte Patient:innen sollte vor der Aufnahme ihren Versicherungstarif prüfen. Hier kann die direkte Abrechnung gegenüber der Krankenkasse nur erfolgen, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.

Auf Wunsch können in der Klinik Wahlleistungen hinzugebucht werden – als Selbstzahler:in, Privat- oder Zusatzversicherte/r. Die Abrechnung erfolgt entweder über die Privat- oder Zusatzversicherung oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit der Patientin bzw. dem Patienten als Selbstzahler:in. Unsere Wahlleistungsmanagerin steht im Vorfeld der Aufnahme und auch während des Aufenthalts gern zur Verfügung und kümmert sich um Ihre persönlichen Fragen.

Unsere Wahleistungsmanagerin
Olivia Obigt
Wahlleistungsmanagerin | Helios Park-Klinikum Leipzig
Sprechzeiten:

Mo - Mi 09:00 bis 18:00

Do - Fr 09:00 bis 14:00

Sa 09:00 bis 12:00

Ein Plus an Service und Komfort

Sie möchten gern Wahlleistungen in Anspruch nehmen?

Wir empfehlen Ihnen, diese bereits bei der Terminvergabe zu vereinbaren. Alle Informationen dazu finden Sie hier.