Die Maßregel hat zwei Ziele: Besserung und Sicherung. Das bedeutet: Die Patienten lernen in unserer Klinik ihre Störungen zu akzeptieren und zu beherrschen, sie erlernen neue Verhaltensweisen, um später ein straffreies Leben zu führen und in die Gesellschaft eingegliedert werden zu können.
Niemand kann zur Behandlung gezwungen werden. Die Unterbringung erfolgt für alle Patienten unter strengen Sicherheitsbedingungen. In der Forensischen Klinik Stralsund werden die Betroffenen auf verschiedenen Stationen behandelt. Entscheidend ist nicht das Unterbringungsdelikt, sondern die Störung.
Auf den Therapiestationen leben die Patienten in Wohngruppen zusammen. Hier ist es Ziel, dass sie so weit wie möglich den ganz normalen Alltag erlernen: das pünktliche Aufstehen am Morgen, für das tägliche Essen zu sorgen, die Wäsche zu waschen, ihr Zimmer und die Station in Ordnung zu halten und ihre Freizeit zu gestalten.
Dies ist notwendig, da psychisch kranke Rechtsbrecher in ihrem bisherigen Leben nur selten eine klare Tagesstruktur erlebt haben. Sie haben oftmals keine Verhaltensregeln erlernt, die für gesunde Menschen ganz selbstverständlich sind. Eingebettet in diese Tagesstruktur sind sämtliche Therapieangebote.
Zur Behandlung der Krankheitsbilder werden - wie in allgemeinpsychiatrischen Kliniken auch - häufig Medikamente eingesetzt. Nicht immer führt diese Behandlung zum Erfolg, die Krankheit kann aber abhängig vom Schweregrad oft gebessert werden. In der Gruppen- und Einzeltherapie erfolgt mit den Patienten eine Erarbeitung von Zusammenhängen zwischen ihren Erkrankungen und den von ihnen begangenen Straftaten, um unter Berücksichtigung der persönlichen Stärken des Patienten Faktoren und Strategien abzuleiten, die das Risiko neuer Straftaten reduzieren.
Die notwendigen Fertigkeiten werden im weiteren Behandlungsverlauf eingeübt und erprobt. Wesentliche Schwerpunkte sind die Übernahme von Verantwortung, die Wahrnehmung und das Ausdrücken von Gefühlen und die gewaltfreie Bewältigung von Frustrationen und Konflikten untereinander.
Zusätzlich unterstützt wird das Erreichen dieser Behandlungsziele über Therapieformen, wie Ergotherapie und Arbeitstraining, Sport-, Musik-, Tanz- und Bewegungstherapie.
Die gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung der Unterbringung bildet das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (Psychischkrankengesetz – PsychKG M-V) in seiner jeweils gültigen Fassung. Bei Tätern, die nach § 126a StPO vorläufig in der Klinik untergebracht sind, steht der Sicherungsauftrag im Vordergrund.
Es erfolgt noch keine reguläre Behandlung. Allerdings sind bei Erfordernis eine medikamentöse Therapie wie auch stützende Gespräche mit Psychotherapeuten möglich. Komplementäre Therapieangebote (z.B. Ergo-, Sporttherapie) werden bei entsprechender Kapazität zur Tagesstrukturierung angeboten.