Bestimmung des Tumormarkers CEA: Die S3-Leitlinie empfiehlt alle 6 Monate und über mindestens zwei Jahre die Bestimmung des Darmkrebsspezifischen Tumormarkers CEA.
Darmspiegelung Die große Darmspiegelung (Koloskopie) sollte optimal bereits vor der Tumorbehandlung durchgeführt werden. Patienten, die vor der Therapie keine Koloskopie erhalten haben, wird sie erstmalig 6 Monate nach Therapieende empfohlen. Bei unauffälligem Befund soll sie nach fünf Jahren wiederholt werden.
Bauch-Ultraschall (Abdomensonografie): Die Ultraschalluntersuchung ist laut S3-Leitlinie geeignet, um eventuell auftretende Metastasen in der Leber nachzuweisen. Die Untersuchung wird daher für die Nachsorge bei einem kolorektalen Karzinom empfohlen.
Röntgen des Brustkorbs (Röntgen-Thorax): Die Röntgenuntersuchung des Brustkorbes gehört alle 12 Monate zur Nachsorge der Darmkrebserkrankung. Ausnahmen stellen Rektumkarzinome im UICC Stadium II und III dar, bei denen die Röntgenuntersuchung bis zum fünften Jahr nach Therapieende vor allem zur frühzeitigen Erkennung von Lungenmetastasen jährlich empfohlen wird.
Computertomographie (CT): Die Computertomographie gehört nicht zu den regulären Nachsorgeuntersuchungen. Sie wird nur bei Rektalkarzinomen einmalig ca. drei Monate nach Therapieende genutzt, um Bilder für den sogenannten Ausgangsbefund zu erstellen.
Kleine Darmspiegelung (Sigmoidoskopie): Die S3-Leitlinien empfehlen die kleine Darmspiegelung für Patienten mit Rektumkarzinom, die keine neoadjuvante oder adjuvante Radiochemotherapie erhalten haben. In diesen Fällen sollte sie in den ersten zwei Jahren nach Therapieende im sechsmonatigen Abstand insgesamt viermal durchgeführt werden.