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Gesetzlich Versicherte zahlen eine Eigenbeteiligung pro Tag im Klinikum

Gesetzlich Versicherte zahlen eine Eigenbeteiligung pro Tag im Klinikum

Krankenhäuser sind gemäß §§ 39 und 43 b Sozialgesetzbuch verpflichtet, die Zuzahlung der Patienten einzuziehen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der stationären  Krankenhausbehandlung. Legen Sie bitte bei der Aufnahme die Erklärung der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.  

 

Patienten zahlen eine Eigenbeteiligung für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung. 

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von dieser Eigenbeteiligung befreit.

 

Klinikum nimmt Zahlung entgegen

Der Einzug dieser Eigenbeteiligung wurde auf die Krankenhäuser übertragen (§§ 39 und 43 b Sozialgesetzbuch V). Falls Sie im laufenden Kalenderjahr im Rahmen stationärer Krankenhausaufenthalte in anderen Krankenhäusern bereits Zuzahlungen entrichtet haben oder von Ihrer Krankenkasse in schriftlicher Form von der Zuzahlung befreit wurden,  bitten wir Sie, uns die Quittungen bzw. den Befreiungsnachweis in Kopie zur Verfügung zu stellen.

 

Zahlen Sie bitte am Entlassungstag am Empfang

Wir möchten Sie bitten, Ihre Eigenbeteiligung von aktuell 10,00 € pro Kalendertag (für den Aufnahmetag, jeden Behandlungstag sowie für den Entlassungstag, max. 280,00 Euro) am Entlassungstag an dem Empfang zu entrichten. Sie finden den Empfang im Erdgeschoss am Haupteingang. Neben der Möglichkeit, die Eigenbeteiligung bar zu zahlen, können Sie den Betrag auch per EC-Card (mit Geheimnummer) begleichen. Sie können uns den Betrag auch überweisen. Zur korrekten Buchung Ihrer Zuzahlung ist die Angabe der Fallnummer im Verwendungszweck notwendig. Die Fallnummer finden Sie oben links (8stellige Nummer mit 6 beginnend) auf den Entlassungspapieren.

 

Eventuell zuviel gezahlte Beträge werden nicht durch das Krankenhaus erstattet, sondern von der für Sie zuständigen Krankenkasse.

 

Kasse

Empfang, Haus A, EG

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr

Bankverbindung

HELIOS Klinikum Emil von Behring
Commerzbank AG
BLZ: 120 800 00
Konto-Nr.: 4 105 844 700
IBAN: DE 58120800004105844700

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

 Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:

  • Sie sind jünger als 18 Jahre
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse. 

Privatversicherte und Patienten mit Wahlleistungen

Sie sind privat versichert?

Dann werden die Kosten für den Krankenhausaufenthalt direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns die Bestätigung über die Kostenübernahme vor. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie die Zuzahlungen.  

Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.