Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der stationären Krankenhausbehandlung. Legen Sie bitte bei der Aufnahme die Erklärung der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vor – und wir regeln alles Weitere für Sie.
Patienten zahlen eine Eigenbeteiligung für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.
Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von dieser Eigenbeteiligung befreit.
Klinikum nimmt Zahlung entgegen
Der Einzug dieser Eigenbeteiligung wurde auf die Krankenhäuser übertragen (§§ 39 und 43 b Sozialgesetzbuch V). Falls Sie im laufenden Kalenderjahr im Rahmen stationärer Krankenhausaufenthalte in anderen Krankenhäusern bereits Zuzahlungen entrichtet haben oder von Ihrer Krankenkasse in schriftlicher Form von der Zuzahlung befreit wurden, bitten wir Sie, uns die Quittungen bzw. den Befreiungsnachweis in Kopie zur Verfügung zu stellen.
Zahlen Sie bitte am Entlassungstag am Empfang
Wir möchten Sie bitten, Ihre Eigenbeteiligung von aktuell 10,00 € pro Kalendertag (für den Aufnahmetag, jeden Behandlungstag sowie für den Entlassungstag, max. 280,00 Euro) am Entlassungstag an dem Empfang zu entrichten. Sie finden den Empfang im Erdgeschoss am Haupteingang. Neben der Möglichkeit, die Eigenbeteiligung bar zu zahlen, können Sie den Betrag auch per EC-Card (mit Geheimnummer) begleichen. Sie können uns den Betrag auch überweisen. Zur korrekten Buchung Ihrer Zuzahlung ist die Angabe der Fallnummer im Verwendungszweck notwendig. Die Fallnummer finden Sie oben links (8stellige Nummer mit 6 beginnend) auf den Entlassungspapieren.
Eventuell zuviel gezahlte Beträge werden nicht durch das Krankenhaus erstattet, sondern von der für Sie zuständigen Krankenkasse.