Das Wichtigste auf einen Blick
- Aspartam (E 951) ist ein Süßstoff und etwa 200-mal süßer als Haushaltszucker
- Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sehen bei der Aufnahme innerhalb der festgelegten Aufnahmemenge keine gesundheitlichen Bedenken.
- Als akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) gelten 40 Milligramm Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht.
- Menschen mit der seltenen Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie (PKU) müssen Aspartam meiden.
Was ist Aspartam (E 951)?
Aspartam ist ein künstlich hergestellter Süßstoff, der in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff E 951 geführt wird. Seine Süßkraft ist etwa 200-mal stärker als die von Haushaltszucker. Deshalb reichen bereits sehr kleine Mengen aus, um Lebensmittel oder Getränke zu süßen.
Wird in entsprechend gesüßten Produkten der Zucker durch Aspartam ersetzt, haben diese meist einen geringeren Zucker- und Kaloriengehalt.
Ist Aspartam krebserregend?
Ob Aspartam Krebs verursachen kann, wird seit vielen Jahren untersucht. Für Verunsicherung sorgte 2023 die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC). Sie stufte Aspartam als „möglicherweise krebserzeugend beim Menschen“ ein. Grundlage waren begrenzte Hinweise auf einen Zusammenhang mit dem hepatozellulärem Karzinom, der häufigsten Form von Leberkrebs. Ein ursächlicher Zusammenhang konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.
Wichtig zu wissen: Die IARC bewertet, ob ein Stoff grundsätzlich Krebs verursachen kann. Sie beurteilt nicht, wie groß das Krebsrisiko bei den üblichen Verzehrmengen ist.
Deshalb wurde Aspartam parallel von einem gemeinsamen Expertengremium von Weltgesundheitsorganisation und Welternährungsorganisation untersucht. Die Fragestellung: Welches gesundheitliche Risiko geht von den tatsächlich aufgenommenen Mengen aus? Im Ergebnis sah das Gremium 2023 keinen Anlass, die sogenannte „akzeptable tägliche Aufnahmemenge“ (ADI) von 40 Milligramm Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht zu verändern.
Im September 2026 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Rahmen der Neubewertung des Süßungsmittels Aspartam-Acesulfam-Salz (E 962) auch aktualisierte Daten zu Aspartam (E 951) berücksichtigt. Die Behörde bestätigte den bestehenden ADI von 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Die verfügbare Evidenz stützt nach Einschätzung der EFSA keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen der derzeitigen ernährungsbedingten Aspartamaufnahme und gesundheitlichen Schäden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Nach der aktuellen Risikobewertung gilt für die Allgemeinbevölkerung eine tägliche Aufnahme bis zum festgelegten ADI als gesundheitlich akzeptabel.
Wie viel Aspartam pro Tag ist unbedenklich?
Der ADI von 40 Milligramm Aspartam je Kilogramm Körpergewicht gibt die Menge an, die ein Mensch nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand täglich ein Leben lang aufnehmen kann, ohne dass ein nennenswertes Gesundheitsrisiko zu erwarten ist.
Bei einer Person mit einem Körpergewicht von 70 Kilogramm entspricht dies:
70 kg x 40 mg/kg = 2.800 mg Aspartam pro Tag
Praktisch bedeutet das, dass eine 70 Kilogramm schwere Person – je nach Aspartamgehalt – täglich mehr als etwa 9 bis 14 Dosen Diätgetränk mit jeweils 200 bis 300 Milligramm Aspartam trinken müsste, um allein damit den ADI zu überschreiten.
Der ADI ist dabei keine Grenze, ab der ein Stoff plötzlich giftig wird. Bei seiner Festlegung wurden Sicherheitsabstände berücksichtigt.
Wie viel Aspartam in einem bestimmten Lebensmittel oder Getränk steckt, lässt sich aus der Zutatenliste nicht erkennen, lediglich die Anwesenheit von E951 muss angezeigt werden. Zudem kann sich die Höhe je nach Produkt und Rezeptur unterscheiden. Aktuelle Berechnungen der EFSA zeigen jedoch, dass die geschätzte Aufnahme von Aspartam in der Bevölkerung unterhalb des ADI liegt.
Hat Aspartam Nebenwirkungen?
Aspartam wird im Verdauungstrakt vollständig in seine Bestandteile zerlegt. Dabei entstehen unter anderem die Aminosäuren Phenylalanin und Asparaginsäure sowie geringe Mengen Methanol.
Die entstehenden Stoffe sind auch Bestandteile beziehungsweise natürliche Stoffwechselprodukte anderer Lebensmittel. Für die bei einer Aufnahme innerhalb des ADI entstehenden Methanolmengen sieht die aktuelle Risikobewertung kein gesundheitlich relevantes Risiko.
Beschwerden wie Durchfall werden teilweise allgemein mit Süßstoffen in Verbindung gebracht. Eine abführende Wirkung bei größeren Mengen ist vor allem für bestimmte Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit, Maltit oder Xylit bekannt.
Auch eine blutzuckersenkende Wirkung oder durch Aspartam ausgelöste Unterzuckerungen sind nicht belegt.
Wer sollte Aspartam meiden?
Menschen mit Phenylketonurie (PKU) müssen Aspartam meiden. Bei dieser seltenen erblichen Stoffwechselerkrankung kann die beim Abbau von Aspartam entstehende Aminosäure Phenylalanin nicht ausreichend abgebaut werden.
Deshalb müssen Lebensmittel mit Aspartam entsprechend als Phenylalaninquelle gekennzeichnet sein.
Für Menschen ohne PKU gibt es nach aktueller Risikobewertung keinen Grund, Aspartam vollständig zu meiden. Wie bei anderen stark gesüßten Produkten wird jedoch ein bewusster Umgang empfohlen.
Wo ist Aspartam enthalten?
Aspartam wird vor allem in zuckerreduzierten oder zuckerfreien Lebensmitteln eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise:
- Light- und Zero-Getränke
- zuckerfreie Kaugummis und Süßigkeiten
- Desserts und Milchprodukte
- bestimmte Fertiggerichte
- einige Nahrungsergänzungsmittel und Medikamente
Ob ein Produkt Aspartam enthält, steht in der Zutatenliste. Produkte mit Aspartam tragen außerdem den Hinweis, dass sie eine Phenylalaninquelle enthalten.
Ist Aspartam gesünder als Zucker?
Ein Vorteil von Aspartam ist, dass sehr kleine Mengen zum Süßen reichen. Zudem trägt Aspartam nicht in gleicher Weise zur Entstehung von Karies bei wie Zucker.
Daraus folgt jedoch nicht, dass jedes Produkt mit Aspartam automatisch ein gesundheitlich günstiges Lebensmittel ist.
„Für eine ausgewogene Ernährung ist es langfristig sinnvoll, sich an weniger stark gesüßte Lebensmittel und Getränke zu gewöhnen, diese sind insgesamt und in der Gesundheitsprävention die bessere Wahl“, sagt Teresa Lorenz, examinierte Diätassistentin, zertifiziert vom Verband der Diätassistenten, im Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin.
Hilft Aspartam beim Abnehmen?
Süßstoffe werden häufig eingesetzt, um Zucker und damit Kalorien einzusparen. Kurzfristig kann der Austausch zuckerhaltiger Lebensmittel durch kalorienärmere Varianten die Energieaufnahme reduzieren.
Für eine langfristige Gewichtsreduktion und -kontrolle empfiehlt die WHO zuckerfreie Süßungsmittel wie Aspartam jedoch nicht. Nach Auswertung der verfügbaren Studien konnte kein überzeugender langfristiger Nutzen für die Reduktion von Körperfett gezeigt werden.
„Unabhängig von der Sicherheitsbewertung einzelner Süßstoffe empfiehlt die WHO, die insgesamt sehr süße Ernährung schrittweise weniger süß zu gestalten. Die Verwendung von Wasser und ungesüßten Getränken bietet hier eine einfache und zum Teil durchaus effektive Möglichkeit“, sagt Teresa Lorenz.
Ist Aspartam bei Diabetes erlaubt?
Menschen mit Diabetes müssen Aspartam nicht grundsätzlich meiden. Aspartam selbst erhöht den Blutzucker nicht wie Haushaltszucker. Entscheidend ist jedoch immer das gesamte Lebensmittel: Auch ein Produkt mit Süßstoff kann andere Kohlenhydrate enthalten, die den Blutzucker beeinflussen.
FAQ
Nach der aktuellen Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit gilt Aspartam innerhalb der akzeptablen täglichen Aufnahmemenge auch während der Schwangerschaft als unbedenklich.
Eine Ausnahme sind Schwangere mit Phenylketonurie. Sie müssen ihre Phenylalaninzufuhr streng kontrollieren und Aspartam vermeiden.
Auch für Kinder gilt der ADI von 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Da Kinder weniger wiegen als Erwachsene, liegt ihre absolute tägliche Aufnahmemenge entsprechend niedriger.
Aktuelle Expositionsschätzungen der EFSA ergeben insgesamt keine Überschreitung der festgelegten akzeptablen täglichen Aufnahmemenge. Unabhängig davon sollten Kinder möglichst früh an weniger- oder ungesüßte Lebensmittel und Getränke gewöhnt werden.
Der Hinweis bedeutet, dass das Lebensmittel Aspartam oder Aspartam-Acesulfam-Salz enthält. Für die meisten Menschen ist Phenylalanin nicht problematisch. Wichtig ist die Kennzeichnung für Menschen mit Phenylketonurie, da sie Phenylalanin nur streng kontrolliert aufnehmen dürfen.
Aspartam wird auf Lebensmitteln entweder mit seinem Namen „Süßungsmittel: Aspartam“ oder als Lebensmittelzusatzstoff „Süßungsmittel: E 951“ angegeben. Zusätzlich befindet sich bei aspartamhaltigen Produkten der Hinweis, dass sie eine Phenylalaninquelle enthalten
Ja. Beim Abbau von Aspartam im Körper entsteht neben Phenylalanin und Asparaginsäure auch eine geringe Menge Methanol. Methanol entsteht jedoch auch beim Verzehr anderer Lebensmitteln beziehungsweise kommt in diesen vor, beispielsweise bei Obst und Gemüse.
Die bei der üblichen Aufnahme von Aspartam entstehenden Mengen werden von den zuständigen Expertengremien innerhalb der ADI nicht als gesundheitliches Risiko bewertet.
Ein allgemein gesicherter Zusammenhang zwischen Aspartam und Kopfschmerzen ist nicht belegt. Einzelne kontrollierte Studien kamen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Menschen, die wiederholt einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Aspartam und ihren Kopfschmerzen beobachten, können den individuellen Zusammenhang ärztlich abklären lassen.