Wann und warum sollte ich zur Reha?
Beim Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung wird zwischen einer stationären onkologischen Reha und einer Anschlussrehabilitation (AHB, früher: Anschlussheilbehandlung) nach beendeter Krankenhausbehandlung unterschieden.
Trägt die Rentenversicherung Bund die Kosten der Reha, muss die AHB innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Behandlung im Krankenhaus oder der Strahlentherapie begonnen werden. Der Antrag sollte frühzeitig bei der Rentenversicherung eingereicht werden.
Im Gegensatz zur Anschlussrehabilitation können die Patienten eine stationäre-onkologische Rehabilitation bis zu einem Jahr nach Abschluss der Akut-Behandlung beginnen. Beide Reha-Maßnahmen dauern drei Wochen und erfolgen in der Regel stationär in einer Reha-Klinik. Nur in Ausnahmefällen finden sie teilstationär beziehungsweise ambulant in Wohnortnähe statt.
Was passiert in der Reha?
Durch die Therapien in einer Reha-Klinik sollen Melanom-Patienten für die Rückkehr in ihren Alltag gestärkt werden. Der Hautkrebs und seine Therapie haben das Leben der Betroffenen auf den Kopf gestellt und viel Kraft gekostet. Nun geht es darum, zur Ruhe zu kommen und Hilfestellungen für die neue Normalität nach der Krebserkrankung zu erhalten. Übliche Angebote sind daher Maßnahmen zur Krankheitsverarbeitung oder auch Beratungen für den beruflichen Wiedereinstieg.
Nach einer Hautkrebserkrankung können verschiedene medizinische Probleme auftreten, bei deren Bewältigung die Patienten durch entsprechende Fachärzte oder Psychoonkologen unterstützt werden sollten. In Reha-Kliniken werden häufig folgende Beschwerden behandelt:
- Chemotherapie-bedingte Nebenwirkungen
- Krankheits- oder therapiebedingtes Erschöpfungsgefühl (Fatigue-Syndrom)
- Konzentrations- und Schlafstörungen
- Ängste oder Depressionen
- Wundheilungsstörungen
Hautkrebs und Beruf
Die Klärung der beruflichen Situation während der Rehabilitation ist ein oft unterschätztes Thema. Während der Rehabilitation werden wichtige beruflich relevante Belastungspunkte und Lösungsansätze besprochen. Es gibt unterstützende Therapien, Schulungen und Beratungen in Hinblick auf den Beruf. Der konkrete berufliche Wiedereinstig oder eine Erwerbsminderungsrente werden Thema sein. Die Patienten werden ihre berufliche Situation und Belastbarkeit durch die Rehabilitation besser einschätzen können. Auch der Arzt schätzt die berufliche Belastbarkeit ein. Dies dient der Rentenversicherung als wichtige Entscheidungsgrundlage.
Hautkrebs und seine Verarbeitung – die besonderen Möglichkeiten einer stationären Rehabilitation
Die Verarbeitung und Bewältigung eines malignen Melanoms erfordert häufig Kraft und auch wichtige Entscheidungen. Die Zeit und Ruhe während der Rehabilitation nutzen viele Patienten, um ihre Krankheits- und Lebenssituation neu zu überdenken. Sie spüren oft wieder zunehmende körperliche und seelische Kräfte und können ihre eigenen Möglichkeiten, aber auch die weiter bestehenden Grenzen mit Blick auf die Zukunft besser einschätzen. Das Gespräch mit erfahrenen Ärzten, Psychologen, Therapeuten und Pflegekräften bietet dafür einen sinnvollen Rahmen. Aber auch das besondere Umfeld einer Klinik spielt eine große Rolle und kann diesen Krankheitsbewältigungsprozess fördern.
Spaziergänge in der Natur, das Zusammensitzen abends im kleinen Kreis oder auch eine Kunstwerkstatt sind wichtige Gelegenheiten, um mit anderen Patienten ins Gespräch zu kommen. Der Austausch unter gleich Betroffenen ist dabei von unschätzbarem Wert. Die Wahl einer Klinik mit dermatologischer Fachabteilung ist daher auch dafür wichtig, um in der Reha auf Patienten zu treffen, die ebenfalls am malignen Melanom erkrankt waren. Viele Hautkrebs-Patienten sind positiv überrascht, wie hilfreich diese Kontakte für die Seele, aber auch für Alltagsfragen im Umgang mit der Erkrankung sind („aktives Coping“) [1]. Eine stationäre Rehabilitation stellt somit auch eine wichtige Chance zur Krankheitsbewältigung dar.
Wer übernimmt die Kosten für die Reha?
Die Kosten für den Reha-Aufenthalt werden bei gesetzlich versicherten Patienten von den gesetzlichen Krankenkassen oder der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. Privat versicherte Patienten müssen die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung prüfen.
Wichtig: In der Regel wird für die Reha eine Zuzahlung fällig. Diese beträgt zehn Euro pro Tag und ist privat zu tragen.
An wen kann ich mich wenden?
Der Antrag für die Rehabilitation nach der Behandlung eines malignen Melanoms sollte bei der Krankenkasse gestellt werden. Falls erforderlich, wird er von dort an einen anderen zuständigen Kostenträger weitergeleitet. Erfolgt die Reha in Form einer Anschlussrehabilitation, stellt der Sozialdienst des behandelnden Krankenhauses den Antrag.