Bei Verdacht auf eine Vergiftung sollte sofort der Rettungsdienst unter 112 alarmiert werden. Bis der Arzt eintrifft, heißt es, Ruhe bewahren und sich um das Kind kümmern. Zusätzlich kann man den Giftnotruf anrufen und sich Anweisungen geben lassen.
Sollte das Kind bewusstlos sein, wird es in die stabile Seitenlage gebracht und zugedeckt. Falls das Kleine nicht atmet, muss sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen werden. (Beatmung und Herzdruckmassage)
Auf keinen Fall darf Erbrechen ausgelöst werden. Ätzende Stoffe etwa können die Schleimhäute der Speiseröhre nachhaltig schädigen oder Erbrochenes eingeatmet werden - hier droht Erstickung!
Das Kind darf nichts zu trinken bekommen, weder Wasser noch Milch! Ausnahme: Der Arzt oder die Experten der Giftnotrufzentrale haben es empfohlen.
Hat das Kind schäumende Substanzen (Spül- oder Waschmittel, Shampoo) zu sich genommen, kann ihm ein "Entschäumer" geben werden (es sei denn, die Experten des Giftnotrufs haben etwas anderes empfohlen). Das Mittel verhindert, dass sich Schaum bildet, der aus der Speiseröhre in die Luftröhre gelangen könnte und dort Atemnot auslöst.
Vorhandene Giftreste oder die Verpackung sollten sichergestellt werden. Hat das Kind erbrochen, sollte auch hier eine kleine Menge aufgehoben und dem Notarzt mitgegeben werden. Aus dem Mageninhalt kann oft die Substanz, zum Beispiel ein Medikament oder eine Pflanze, bestimmt werden.