Anmeldeservice

Geburtsurkunde beantragen

Geburtsurkunde beantragen

Mit der Geburt Ihres Babys kommen auf Sie einige Formalitäten und Behördengänge zu. Um Ihnen Mühe und Zeit zu ersparen, bieten wir Ihnen an, die standesamtliche Anmeldung zu übernehmen.

Liebe Eltern!

Aufgrund der aktuellen Situation bleibt das Standesamt Krefeld für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Die Geburtsanmeldung Ihres Babys ist bis auf Weiteres ausschließlich schriftlich über das Krankenhaus möglich.

Bereits in der ersten Woche nach der Geburt ist Ihr Baby beim Standesamt anzumelden. Um Sie in dieser besonderen Zeit bestmöglich zu unterstützen, übernimmt unsere Patientenaufnahme gerne die standesamtliche Anmeldung für Sie. Am besten gleich am Tag nach der Geburt können Vater, Mutter oder nahestehende Verwandte die erforderlichen Unterlagen in der Patientenaufnahme einreichen. Zusammen mit der von uns erstellten Geburtsanzeige reichen wir die Unterlagen anschließend schriftlich an das Standesamt weiter.

Die beglaubigte Geburtsurkunde sowie alle vorgelegten Dokumente werden den Eltern nach Bearbeitung vom Standesamt per Einschreiben zurückgesandt. Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Team der Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.

Unser Tipp

Am besten kümmern Sie sich schon vor der Geburt um die erforderlichen Dokumente. So liegen sie nach der Geburt kurzerhand vor und können von der Patientenaufnahme dem Standesamt übermittelt werden.

Diese Unterlagen bitte im Original mitbringen

  • Meldung des Vor- und Familiennamens Ihres Kindes (Download weiter unten)
  • Geburtsurkunden der Eltern (immer vorzulegen, auch bei verheirateten Eltern)
  • Heiratsurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung (bei nicht ehelich verbundenen bzw. in Partnerschaft lebenden Eltern)
  • Gültige Pässe bzw. Ausweise
  • Geburtsanzeige aus dem Krankenhaus (erstellen wir)

Wenn zutreffend

  • Sorgeerklärung (wenn gemeinsame Sorge geklärt wurde)
  • Bei geschiedenem Familienstand das rechtskräftige Scheidungsurteil und die Heiratsurkunde
  • Bei fremdsprachigen Urkunden ist zusätzlich zur Original Urkunde eine Übersetzung durch einen bei der deutschen Justizbehörde ermächtigten Übersetzer beizufügen: www.dolmetscher-uebersetzer-nrw.de/

Namen des Kindes dem Standesamt melden Das Dokument zur Namensmeldung Ihres Kindes können Sie gerne vorab ausdrucken und ausgefüllt mitbringen.