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Entlassmanagement

Wir möchten, dass unsere Patienten im Anschluss an eine Behandlung in unserem Haus nahtlos genau die Weiterversorgungen enthalten, die sie benötigen. Im Rahmen unseres Entlassmanagements stehen wir insbesondere den weiterbehandelnden Leistungserbringern für Fragen zur Verfügung.

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren unsere Kollegen in der Patientenaufnahme Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst/Patientenservicecenter Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer

Als Hausarzt, Rehaklinik, Pflegedienst oder Apotheke behandeln Sie einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Fragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik erreichen Sie den gewünschten Ansprechpartner folgendermaßen:

Unsere Erreichbarkeit

TELEFON: (05371) 87-1207

 

Diese Rufnummer führt zu einem Anrufbeantworter. Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Eine Mitarbeiterin unseres Sozialdienstes wird Sie dann zurückrufen.

 

UNSERE DIENSTZEITEN

 

Mo - Fr                                                07:00-16:00 Uhr

 

Je nach Dienstplan werden die Telefone der direkten Ansprechpartnerinnen auf die Urlaubs- oder Krankenvertretung umgeleitet.

Erreichbarkeit nach Dienstschluss

Mo - Fr                                           16:00 - 19:00 Uhr

Sa, So, Feiertage                        10:00-14:00 Uhr

 

KONTAKT

Telefonzentrale                            (05371) 87-0

 

TERMINE

nur nach Vereinbarung

Personen

Rahmenvertrag Entlassmanagement

Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Wenn Sie mögen, können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe zuhause lesen und unterschreiben. Vielen Dank!

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