Invasive Untersuchungen sind immer mit einem Eingriff in den Körper verbunden. Hierbei werden die Eihülle und die Gebärmutter durchstochen und Fruchtwasser oder Nabelschnurgewebe entnommen. Die Eingriffe sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden und können Wehen, Blutungen und im schlimmsten Fall eine Fehlgeburt auslösen.
Aus diesem Grund sollte sich die werdende Familie immer einer ausführlichen Beratung unterziehen und auch im Vorfeld überlegen, was die Ergebnisse einer solchen invasiven Diagnostik für eine Konsequenz nach sich ziehen.
Eine Fruchtwasseruntersuchung, die sogenannte Amniozentese, ist ab der 14. Schwangerschaftswoche möglich. Mit einer dünnen Hohlnadel wird unter Ultraschallüberwachung durch die Bauchdecke die Fruchtblase durchstochen und eine kleine Menge Fruchtwasser entnommen. Eine örtliche Betäubung ist hierbei nicht erforderlich. Im Fruchtwasser befinden sich Zellen des Ungeborenen, welche dann genetisch auf Abweichungen des Erbmaterials hin analysiert werden können. Auch vererbbare Stoffwechselstörungen und Fehlbildungen wie ein offener Rücken und Bauchwanddefekte kommen zum Vorschein, ebenso wird das Geschlecht bestimmt. Die Untersuchung wird Schwangeren mit einem erhöhten Risiko für einen Fehler im Erbgut des Kindes empfohlen. In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse in den meisten Fällen die Kosten, welche sich auf rund 700 Euro belaufen.
Eine Chorionzottenbiopsie läuft ganz ähnlich ab, hier werden die Zellen jedoch aus dem Gewebe der Plazenta entnommen. Die Untersuchung kann bereits ab der 11. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.