Für die Angehörigen kann eine Obduktion von großem Nutzen sein, wenn zum Beispiel durch die Feststellung einer Berufskrankheit eine Rente für die Hinterbliebenen gesichert werden kann. Und manchmal ist es den Angehörigen wichtig, die genaue Todesursache zu kennen, um die Bestätigung zu erfahren, dass Diagnose und Behandlung richtig waren.
Die Obduktionspathologie ist im Akkreditierungsumfang des Instituts enthalten. Externe Begutachter der Deutschen Akkreditierungsstelle überprüfen auch in diesem Bereich das Einhalten von Qualitäts- und Normvorgaben regelmäßig im Rahmen von Vor-Ort-Überprüfungen (sog. "Witness-Audits").