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Schönheitschirurgie: Welche Kosten werden übernommen?

Plastische oder ästhetische Eingriffe, auch als Schönheitschirurgie bezeichnet, werden häufig nicht als medizinisch notwendig angesehen. Sofern gesundheitliche Effekte eine Rolle spielen, besteht bei manchen Krankenkassen die Möglichkeit der Kostenübernahme.

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Wann ist ein Eingriff medizinisch notwendig?

Unsere Expert:innen entscheiden nach einer eingehenden Untersuchung und einem persönlichen Gespräch, ob ein Eingriff medizinisch notwendig ist. Dieses Ergebnis teilen die Mediziner:innen ihrer Krankenkasse in einem Bericht mit einem Antrag zur Kostenübernahme mit. Dies ist sowohl bei gesetzlich als auch bei privat Versicherten der Fall. 

 

Wann wird ein medizinisches Gutachten benötigt?

Einige Krankenkassen fordern ein medizinisches Gutachten an, um festzustellen, ob bereits eine körperliche und/oder seelisch behandlungspflichtige Erkrankung besteht, die ursächlich zu dem Wunsch nach einer Schönheitsoperation geführt hat. 

 

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Entscheidet die Krankenkasse anhand des Arztberichtes, dass es sich um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt, müssen Sie sich zur letzten Klärung gegebenenfalls noch einmal persönlich beim medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorstellen oder ein psychologisches Gutachten vorlegen. 

Bei Brustverkleinerungen, die Beschwerden wie Rückenschmerzen oder seelische Beeinträchtigungen verursachen, besteht in einigen Fällen die Möglichkeit der Kostenübernahme. Manche Kassen entscheiden sich jedoch im ersten Schritt gegen eine Kostenübernahme und raten zu konventionellen Maßnahmen wie Krankengymnastik und Gewichtsreduktion.  

Brustvergrößerungen werden meist nur bei einem Brustwiederaufbau nach einer Krebserkrankung übernommen. In speziellen Fällen angeborener Fehlbildungen der Brust übernehmen einige Kassen die Kosten. 

Bei allen weiteren ästhetischen Eingriffen, ob im Gesicht, an den Ohren oder bei Fettabsaugungen oder Hautstraffungen entscheidet oft das psychologische Gutachten, ob einer Kostenübernahme stattgegeben wird. Beim Antrag der Kostenübernahme beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch. (Diese Beratungen sind kostenpflichtig).

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