Gesunde und leistungsfähige Mitarbeitende stellen eine der wichtigsten Ressourcen eines modernen Unternehmens dar. Die hohe Anzahl an Fehltagen und Frühberentungen, die auf psychische Faktoren zurückzuführen sind, machen die frühzeitige Erkennung und Prävention psychischer Gefährdungen am Arbeitsplatz unerlässlich. Daher ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung seit 2013 gesetzliche Pflicht.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung §5ArbSchG
Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen und effizienten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – passgenau für Ihr Unternehmen.
Wertschöpfungsverlust entstehen jährlich aufgrund psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeitstage.
Arbeitsunfähigkeitstag liegt eine psychische Ursache zugrunde.
ist die durchschnittliche Krankheitsdauer psychischer Erkrankungen im Vergleich zu anderen Erkrankungen (38 Tage).
beträgt der Anteil der Personen, die aufgrund psychischer Erkrankungen frühzeitig in Rente gehen.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist Ihr Instrument, um vorhandene sowie potenzielle Gefährdungen für die Gesundheit zu erkennen und gesunde Arbeitsplätze zu schaffen.
Die gesetzliche Grundlage im ArbSchG
§ 4 Allgemeine Grundsätze
(1) Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
(2) Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen.
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch […] psychische Belastungen bei der Arbeit.
Die Berücksichtigung der GDA-Empfehlungen
Unser Vorgehen berücksichtigt die relevanten gesetzlichen Vorgaben (ArbSchG) wie auch Gestaltungsempfehlungen von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, vertreten durch die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA.
Schon gewusst?
Unter Psychischer Belastung der Arbeit versteht man die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken (nach DIN ISO 10075-1).
Psychische Beanspruchung hingegen meint die individuelle und unmittelbare Auswirkung psychischer Belastung auf den Beschäftigten in Abhängigkeit von seinen individuellen Voraussetzungen und seinem Zustand.

Die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung wird als Gefährdung bezeichnet. Unabhängig von der individuellen Auswirkung auf die Mitarbeitenden oder deren Eintrittswahrscheinlichkeit gilt es, solche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren.
Ziel einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
ist also zu klären, welchen mentalen Anforderungen die Mitarbeitenden auf der Arbeit ausgesetzt sind und wie die Arbeitsprozesse daraufhin nachhaltig optimiert werden können.
In sieben Schritten zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (nach GDA)

Vor dem Start: Vorbereitung und Planung
Unsere Erfahrung zeigt, dass die frühe Einbeziehung aller notwendigen Akteure in die Planung des Prozesses für eine erfolgreiche Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung von zentraler Bedeutung ist. Aus diesem Grund legen wir sehr viel Wert auf Planung und Kommunikation schon im Vorfeld des Prozesses. Alle Beteiligten ins Boot zu holen, stellt nicht nur die Akzeptanz der Gefährdungsbeurteilung unter allen betrieblichen Parteien sicher, sondern schafft Vertrauen und Kooperationsbereitschaft. Für die Planung und Steuerung des Prozesses ist die Gründung einer Steuerungsgruppe im Betrieb sinnvoll.
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Festlegen von Tätigkeiten und Bereichen
Der Umfang der Gefährdungsbeurteilung ist neben Methodik auch stark von der Anzahl zu untersuchender Bereiche abhängig, denn die Beurteilung ist nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Tätigkeiten mit gleichartigen Arbeitsbedingungen können dabei zu einer Einheit zusammengefasst werden. Im Vorfeld gilt es daher zu klären, welche Tätigkeitsbereiche in Ihrem Unternehmen vorhanden sind und beurteilt werden sollen.
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Ermittlung der psychischen Belastung
Grundsätzlich stehen dafür Befragungen, Analyse-Workshops sowie Arbeitsplatzbeobachtungen durch Expert:innen zur Verfügung. Welches Vorgehen sich in Ihrem Betrieb eignet, klären wir gern bei einem gemeinsamen Gespräch. Um zentrale Belastungsschwerpunkte in Ihrem Unternehmen zu identifizieren, könnte eine Befragung ein geeigneter Start sein (mit einem Online-Tool oder papierbasiert). In kleinen Unternehmen ist es auch möglich, direkt mit Analyse-Workshops einzusteigen.
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Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit
In Analyse-Workshops werden Belastungsfaktoren konkretisiert und beurteilt. Hier können auch Befragungsergebnisse interpretiert werden. Zur Beurteilung können auch Referenz- oder Schwellenwerte genutzt werden.
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Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
Sollten Gefährdungen vorliegen, bieten Analyse-Workshops einen idealen Rahmen, um gemeinsamen mit den Beschäftigten Lösungsideen zu entwickeln. Das Verfahren wird durch unsere Arbeitspsycholog*innen moderiert. Die Vorschläge werden an die Führungskraft, die Steuerungsgruppe bzw. die Geschäftsleitung weitergeleitet, die entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden.
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Wirksamkeitskontrolle
Mit Hilfe der Wirksamkeitskontrolle stellen Sie fest, ob Ihre Maßnahmen tatsächlich zu den gewünschten Verbesserungen geführt haben oder angepasst werden müssen.
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Dokumentation
Aus der Dokumentation wird ersichtlich, dass die Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt wurde und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes umgesetzt wurden.
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Aktualisierung/Fortschreibung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zyklischer Prozess. Wichtig ist es daher, in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und die Gefährdungsbeurteilung bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Ihr Nutzen:
- psychische Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig erkennen
- die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden erhalten
- psychisch bedingte Fehltage und Arbeitsunfähigkeit reduzieren
- Fluktuation senken, Fachkräfte sichern
- Unternehmenserfolg sichern
Unser Versprechen:
- psychologische Expertise und Methodenkompetenz
- gesetzeskonforme und evidenzbasierte Durchführung
- effizienter und ressourcenschonender Prozess
- kompetente Prozessbegleitung von Anfang bis Ende
- ganzheitliche und nachhaltige Lösungen
Der gesamte Prozess ist auch digital umsetzbar.
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