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Gefahrstoffe und Gefahrgut

Als Arbeitgeber:in sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden vor Gefahrstoffen und Gefahrgut zu schützen. Doch was genau heißt das für den täglichen Betrieb und welche gesetzlichen Grundlagen müssen beachtet werden? Wir klären auf und bieten Hilfestellung.


Gefährliche Stoffe sicher lagern, transportieren und entsorgen

Alle Unternehmen, die Gefahrstoffe herstellen, lagern oder verarbeiten, müssen besondere Schutzmaßnahmen ergreifen. Das gilt auch für Firmen, welche die gefährlichen Stoffe als Gefahrgut transportieren und entsorgen. Die gesundheitlichen Risiken, die von solchen gefährlichen Stoffen ausgehen, reichen von leichten Augen- und Hautreizungen bis hin zu schwerwiegenden Folgen wie Geburtsfehlern und Krebserkrankungen.

Das schreibt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vor.

Laut Verordnung zählen gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3 (GefStoffV) sowie explosionsfähige Stoffe, Gemische und Erzeugnisse zu den Gefahrstoffen. Das können beispielsweise Chemikalien, Gase oder biologische Arbeitsstoffe sein. Um eine sichere Handhabung zu gewährleisten, legt die Verordnung unter anderem fest, wie Gefahrstoffe und Gefahrgut gekennzeichnet werden müssen, wie sie gelagert und transportiert werden dürfen und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Beschäftigte vor möglichen Gefahren zu schützen.


Wir minimieren die Gefahren für Ihre Belegschaft

Als Profi für Arbeitsmedizin können wir Ihnen dabei helfen, diese komplexen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Wir beraten Sie und finden gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für ein sicheres Arbeitsumfeld.

Unsere Leistungen für ein sicheres Arbeitsumfeld

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an:

Um den Überblick über die bei Ihnen im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe zu behalten, müssen Sie ein Gefahrstoffverzeichnis aufstellen. Das Gefahrstoffverzeichnis ist die Grundlage aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Handhabung, der Lagerung, dem Transport und der Entsorgung von Gefahrstoffen. Darin müssen alle verwendeten Stoffe erfasst und bewertet werden. Wir unterstützen Sie gern dabei, ein solches Verzeichnis aufzustellen und aktualisieren es regelmäßig für Sie.

Als Arbeitgeber:in müssen Sie ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Gefahrstoffe eingehalten werden. Das schreibt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vor. Wir führen für Sie die geforderten Gefahrstoffmessungen durch. Hierbei werden die Arbeitsplätze Ihrer Beschäftigten auf mögliche Gefährdungen hin untersucht. Auf Basis der Messergebnisse können anschließend gezielte Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

 

Auch Geruchs-, Beleuchtungs- und Lärmmessungen zählen zu unserem Leistungsspektrum.


Ihre Vorteile auf einen Blick


1
Ihr Nutzen
  • Übernahme der gesetzlich geforderten Dokumentationspflichten
  • Minimierung der Kosten durch Arbeitsunfälle und -ausfälle
  • Steigerung der Leistungsbereitschaft und Zufriedenheit der Beschäftigten in einem sicheren Arbeitsumfeld
2
Unser Versprechen
  • individuelle Beratung und Bedarfsermittlung
  • professionelle Betreuung vor Ort


Wie können wir Ihnen helfen?
Sie haben konkrete Fragen zu unseren Angeboten oder möchten sich beraten lassen? Dann kontaktieren Sie uns. Gemeinsam klären wir, welche Leistungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
Stefan Regitz
Helios Arbeitsmedizin - Leitung Vertrieb | Kooperationsmanagement | Arbeitsmedizin
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