Menü
Schließen

Fragen und Antworten für Arbeitgeber:innen

Was sind meine Pflichten als Arbeitgeber:in? Wie kann mich Helios unterstützen? Das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz wirft für Unternehmen viele Fragen auf. Die wichtigsten beantworten wir Ihnen hier.

Als Arbeitgeber:in tragen Sie die Verantwortung, Ihre Mitarbeitenden vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsrisiken zu schützen. Zu Ihren Pflichten gehören die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und Schutzkleidung, die Durchführung regelmäßiger Unterweisungen und Schulungen, die Ergreifung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Gewährleistung einer angemessenen Erste-Hilfe-Versorgung. Darüber hinaus müssen Sie einen betrieblichen Arbeitsschutzplan erstellen und umsetzen, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten.

In Deutschland müssen Sie sich an zahlreiche gesetzliche Anforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz halten. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die grundlegenden Gesetze für den Schutz Ihrer Beschäftigten. Darüber hinaus müssen Sie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) berücksichtigen und Vorsorgeuntersuchungen anbieten, um die Gesundheit Ihrer Angestellten zu erhalten und zu fördern. 

 

Die DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist eine wichtige Richtlinie im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie regelt die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen, die Sie als Arbeitgeber:in bei der Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützen.

 

Sind Ihre Beschäftigten länger als sechs Wochen krank, müssen Sie Betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Das schreibt das Sozialgesetzbuch vor (§167 Abs. II SGB IX) und es gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber:innen, unabhängig von Ihrer Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit.

 

Darüber hinaus müssen Sie spezielle Gefahren für „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen“ berücksichtigen. Hierzu gehören zum Beispiel Jugendliche, Schwangere und behinderte Beschäftigte, aber auch ältere Beschäftigte. Die Vorschriften werden im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), im Mutterschutzgesetz (MuSchG) sowie im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt. 

 

Die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen ist entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. 

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Bewertung aller potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Sie identifiziert und bewertet unter anderem Risiken wie Stolperfallen, Lärmbelastung, Chemikalienexposition sowie psychische Belastungen und ergonomische Probleme.

 

Durch die Analyse der Arbeitsbedingungen können gezielte Schutzmaßnahmen abgeleitet werden, um Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung ist wichtig, um Veränderungen angemessen zu berücksichtigen und die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern.

 

Deshalb muss die Gefährdungsbeurteilung jedes Jahr wiederholt werden. Auch wenn sich Arbeitsverfahren und -prozesse in Unternehmen ändern, ist eine Wiederholung notwendig.

 

Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben (§13 ArbSchG) und dient als Grundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Verantwortlich für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sind Arbeitgeber:innen. Dabei werden sie von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt. 

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen spielen eine zentrale Rolle in Ihrem Unternehmen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Pflichten im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Sie führt regelmäßige Begehungen, Risikobewertungen und Schulungen durch, berät bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen wie dem Brandschutz oder dem Umgang mit Gefahrstoffen und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

 

Betriebsärzt:innen hingegen sind für die medizinische Betreuung Ihrer Mitarbeitenden zuständig. Sie führen arbeitsmedizinische Untersuchungen durch, beurteilen die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten, beraten bei gesundheitlichen Fragen am Arbeitsplatz und tragen zur Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen bei. Die Zusammenarbeit zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner:in ist essenziell, um einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.


Die Grundbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil der Regelbetreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie stellt die Basis für die kontinuierliche Betreuung dar und umfasst die regelmäßige Überprüfung und Bewertung der grundlegenden Arbeitsschutzmaßnahmen durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzt:innen.

 

Wie umfangreich Ihr Unternehmen betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut werden muss, gibt die DGUV Vorschrift 2 vor. Neben der Grundbetreuung gibt es noch eine betriebsspezifische Betreuung, die sich an den speziellen Erfordernissen Ihres Betriebs orientiert. Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung richtet sich nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung.

Eine effektive Sensibilisierung können Sie beispielsweise durch regelmäßige Schulungen, Sicherheitsunterweisungen, Informationsveranstaltungen oder das Einbinden der Mitarbeitenden in den Gestaltungsprozess der Arbeitsschutzmaßnahmen erreichen. Die Kommunikation von Unternehmenswerten und die Schaffung einer Sicherheitskultur spielen dabei eine wichtige Rolle.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können durch Mitarbeiterbefragungen, Arbeitsplatzanalysen und andere geeignete Instrumente erkannt werden. Zur Reduzierung können Maßnahmen wie die Förderung einer guten Work-Life-Balance, Stressmanagement-Programme und die Schaffung einer positiven Arbeitsatmosphäre beitragen.

Eine umfassende arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung beginnt für Sie mit einer festen, dauerhaften Bezugsperson. Zunächst nehmen wir uns Zeit, Ihr Unternehmen bei Begehungen kennenzulernen. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der optimalen Arbeitsplatzgestaltung. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements organisieren wir Vorträge, Workshops und Gesundheitstage zu Präventionsmaßnahmen[AS1] , die wir vorab gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Firma zuschneiden.

 

Neben einer Betriebsarztsprechstunde vor Ort bieten wir auch flexible Untersuchungszeiten, etwa Spätsprechstunden oder Wochenendöffnungszeiten an. Auch für kurzfristige Untersuchungen finden wir einen Termin.

 

Eine gute Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung, ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihren Mitarbeitenden und eine gute Kooperation mit allen Beteiligten sind für uns selbstverständlich. Gemeinsam optimieren wir die arbeitsmedizinische Versorgung Ihres Unternehmens.



Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?
Stefan Regitz
Helios Arbeitsmedizin - Leitung Vertrieb | Kooperationsmanagement | Arbeitsmedizin
Telefon:
Sprechzeiten:

Mo - Mi 09:00 bis 18:00

Do - Fr 09:00 bis 14:00

Sa 09:00 bis 12:00