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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen und effizienten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach dem Arbeitsschutzgesetz (§5ArbSchG) – passgenau für Ihr Unternehmen.

Risiken frühzeitig erkennen 

Ob Depression, Angststörung oder Burn-out: Die Arbeit kann bei der Entstehung psychischer Probleme und Störungen eine große Rolle spielen. Die Ursachen sind vielfältig. Beispielsweise können ein hohes Arbeitspensum, Zeitdruck, Konflikte mit Vorgesetzten oder Kolleg:innen, eine unzureichende Arbeitsorganisation oder schlecht ausgestattete Arbeitsplätze zu psychischen Erkrankungen führen. Die Zahl der dadurch bedingten Frühberentungen und Krankheitstage ist hoch –Tendenz steigend. 

Arbeitsschutzgesetz

Deshalb sind Arbeitgeber:innen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) seit 2013 dazu verpflichtet, auch die psychische Belastung der Arbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erfassen, zu beurteilen, geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten und umzusetzen. 

 

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung trägt dazu bei, mögliche Risikofaktoren rechtzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu ergreifen, oder kurz gesagt: gesunde Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Dazu zählen unter anderem klar strukturierte Aufgaben und Prozesse, Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten, Beteiligung an Entscheidungsprozessen sowie eine transparente Kommunikationskultur.

 

Wir unterstützen Sie gern, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen und entwickeln dabei ein passgenaues Vorgehen. 

Vor dem Start: Vorbereitung und Planung

Unsere Erfahrung zeigt, dass die frühe Einbeziehung aller notwendigen Akteure in die Planung des Prozesses für eine erfolgreiche Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung von zentraler Bedeutung ist. Aus diesem Grund legen wir sehr viel Wert auf transparente Kommunikation schon zu Beginn des Prozesses. Alle Beteiligten ins Boot zu holen, stellt nicht nur die Akzeptanz der Gefährdungsbeurteilung unter allen betrieblichen Parteien sicher, sondern schafft Vertrauen und Kooperationsbereitschaft. Für die Planung und Steuerung des Prozesses ist die Gründung einer Steuerungsgruppe innerhalb der Organisation sinnvoll.

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Festlegen von Tätigkeiten und Bereichen

Der Umfang der Gefährdungsbeurteilung ist stark von der Anzahl der zu untersuchenden Bereiche abhängig, denn die Beurteilung ist nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Tätigkeiten mit gleichartigen Arbeitsbedingungen können dabei zu einer Einheit zusammengefasst werden. Im Vorfeld gilt es daher zu klären, welche Tätigkeitsbereiche in Ihrem Unternehmen vorhanden sind und beurteilt werden sollen.

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Ermittlung der psychischen Belastung

Grundsätzlich stehen dafür unterschiedliche methodische Zugänge zur Verfügung, wie z.B. Befragungen, moderierte Analyse-Workshops sowie Beobachtungsinterviews durch Expert:innenzur Verfügung. Welches Vorgehen sich in Ihrem Betrieb eignet, klären wir gern bei einem gemeinsamen Gespräch. Um zentrale Belastungsschwerpunkte in Ihrem Unternehmen zu identifizieren, bietet eine Befragung mitunter einen geeigneten Auftakt (mit einem Online-Tool oder papierbasiert). In kleinen Untersuchungseinheiten ist es auch möglich, direkt mit Analyse-Workshops einzusteigen oder Beobachtungsinterviews zu nutzen.

3
Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit

Die erhobenen Belastungsfaktoren müssen beurteilt werden. Hierzu können Referenz- oder Schwellenwerte genutzt werden, oder unter Einbezug der Beschäftigten im Rahmen von Workshops oder Interviews Einschätzungen vorgenommen werden. Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse fließen außerdem in die Beurteilung der Gefährdungen ein.

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Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen

Kernstück einer Gefährdungsbeurteilung sind Arbeitsschutzmaßnahmen. Bei Vorliegen von Gefährdungen bieten Analyse-Workshops einen idealen Rahmen, um gemeinsamen mit den Beschäftigten Lösungsideen zu entwickeln, denn diesungsgruppe beziehungsweise die Geschäftsleitung weitergeleitet. Diese entscheiden im Anschluss, welche Maßnahmen umgesetzt werden – ein entsprechender Maßnahmenplan entsteht.e kennen ihren Arbeitsplatz am besten. Das Verfahren wird durch unsere Arbeitspsycholog:innen moderiert. Die Vorschläge werden an die Führungskraft, die Steuer

5
Wirksamkeitskontrolle

Mit Hilfe der Wirksamkeitskontrolle stellen Sie fest, ob die festgelegten und umgesetzten Maßnahmen tatsächlich zu den gewünschten Verbesserungen geführt haben oder angepasst werden müssen.

6
Dokumentation

Aus der Dokumentation wird ersichtlich, dass die Gefährdungsbeurteilung angemessen durchgeführt wurde und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes umgesetzt wurden.

7
Aktualisierung/Fortschreibung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zyklischer Prozess. Wichtig ist es daher, in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und die Gefährdungsbeurteilung bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren.

Wie können wir Ihnen helfen?
Sie haben konkrete Fragen zu unseren Angeboten oder möchten sich beraten lassen? Dann kontaktieren Sie uns. Gemeinsam klären wir, welche Leistungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
Paul Bäcker
Leitender Psychologe | Psychologe M.Sc. | Systemischer Berater und Prozessbegleiter | Arbeitsmedizin
Sprechzeiten:

Mo - Mi 09:00 bis 18:00

Do - Fr 09:00 bis 14:00

Sa 09:00 bis 12:00

Mandy Ziermann
Dipl.-Psychologin | Leitende Psychologin | Arbeitsmedizin
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