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Für Patientenbesuche im Helios Klinikum Uelzen gilt ab dem 26. November die 3G-Plus-Regel

Für Besucherinnen und Besucher des Helios Klinikums Uelzen gilt ab morgen, Freitag, 26. November 2021, die 3G-Plus-Regel. Das heißt, dass alle Besucherinnen und Besucher, die keine Patienten sind, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus einen negativen Testnachweis eines offiziellen Testzentrums benötigen, wenn sie das Uelzener Krankenhaus betreten möchten. Als Testnachweis akzeptiert werden entweder ein Antigenschnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein PCR-Test, der max. 48 Stunden zurückliegt. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Auch ambulante Patientinnen und Patienten, die einen Termin in einer Fachambulanz oder einer Sprechstunde wahrnehmen möchten, fallen unter die 3G-Plus-Regel.
26. November 2021

„Grundsätzlich bitten wir alle Angehörigen unserer Patientinnen und Patienten eindringlich, von Besuchen in unserem Haus abzusehen. Um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Patienten vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen, verschärfen wir unsere Besucherregelung erneut und gewähren nur noch negativ getesteten Personen Zutritt zu unserem Haus“, sagt Klinikgeschäftsführerin Yvonne Bartels.

Patientinnen und Patienten dürfen weiterhin täglich in der Zeit von 14:30 bis 19 Uhr von einer Person Besuch empfangen. Eine zeitliche Begrenzung von Besuchen innerhalb dieses Zeitfensters gibt es nicht. Für Besucherinnen und Besucher besteht die Pflicht zum durchgängigen Tragen einer FFP-2-Maske (ohne Ventil). Auch bei Patientenbesuchen müssen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden.

Von der 3G-Plus-Regel sowie den Besuchszeiten ausgenommen sind Angehörige von Palliativpatienten, Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie werdende Väter. Sie dürfen ihre schwangere Partnerin weiterhin rund um die Uhr zur Geburt in den Kreißsaal begleiten. Eine Begleitung in den Kaiserschnitt-OP ist jedoch bis auf Weiteres nicht gestattet. Auch ältere Geschwisterkinder dürfen die Mutter und das Neugeborene zunächst nicht mehr auf der Entbindungsstation besuchen.

Vor dem Betreten des Helios Klinikums Uelzen müssen Besucherinnen und Besucher einen Fragebogen zur Kontaktdatenerfassung ausfüllen, den sie an der Rezeption erhalten oder bereits zuhause beantworten können. Das Dokument steht online unter www.helios-gesundheit.de/uelzen zum Download zur Verfügung. Alternativ haben Besucherinnen und Besucher auch die Möglichkeit, sich vor Ort mit dem Smartphone via QR-Code zu registrieren.

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Helios ist Europas führender privater Krankenhausbetreiber mit insgesamt rund 120.000 Mitarbeitern. Zum Unternehmen gehören unter dem Dach der Holding Helios Health die Helios Kliniken in Deutschland sowie Quirónsalud in Spanien und Lateinamerika. Rund 20 Millionen Patienten entscheiden sich jährlich für eine medizinische Behandlung bei Helios. 2020 erzielte das Unternehmen einen Gesamtumsatz von 9,8 Milliarden Euro.

In Deutschland verfügt Helios über 90 Kliniken, rund 130 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und sechs Präventionszentren. Jährlich werden in Deutschland rund 5,2 Millionen Patienten behandelt, davon 4,1 Millionen ambulant. Helios beschäftigt in Deutschland 73.000 Mitarbeiter und erwirtschaftete 2020 einen Umsatz von 6,3 Milliarden Euro. Helios ist Partner des Kliniknetzwerks „Wir für Gesundheit“. Sitz der Unternehmenszentrale ist Berlin.

Quirónsalud betreibt 53 Kliniken, davon sechs in Lateinamerika, 70 ambulante Gesundheitszentren sowie rund 300 Einrichtungen für betriebliches Gesundheitsmanagement. Jährlich werden hier rund 15 Millionen Patienten behandelt, davon 14,1 Millionen ambulant. Quirónsalud beschäftigt rund 40.000 Mitarbeiter und erwirtschaftete 2020 einen Umsatz von 3,5 Milliarden Euro.

Helios Deutschland und Quirónsalud gehören zum Gesundheitskonzern Fresenius.

Pressekontakt:
Sonja Mengering
Referentin Unternehmenskommunikation
Telefon: (0581) 83-1006
E-Mail: sonja.mengering@helios-gesundheit.de

Für Patientenbesuche im Helios Klinikum Uelzen gilt ab dem 26. November die 3G-Plus-Regel