Sonderregelungen für einzelne Bereiche
Diese Patienten dürfen einmal täglich für maximal 60 Minuten von einer festen Bezugsperson während der Besuchszeit besucht werden.
Hier ist der Besuch einer festen Bezugsperson während der Besuchszeit möglich.
Bei Palliativ-Patientinnen und -Patienten sind individuelle Absprachen vorgesehen.
Hier gilt weiterhin ein Besuchsverbot.
Weitere Verhaltens- und Umgangsregeln im Klinikum
Bitte achten Sie die Privatsphäre von unseren Patientinnen und Patienten und klopfen Sie immer an, bevor Sie ein Zimmer betreten. Auf diese Weise vermeiden Sie, Visiten oder intime Untersuchungen zu stören.
Gerade nach schwierigen Eingriffen sind Patientinnen und Patienten oft sehr erschöpft. Verkürzen Sie daher in solchen Fällen Ihren Besuch. Nehmen Sie bitte auch Rücksicht auf Zimmernachbarn mit erhöhtem Ruhebedürfnis.
Tiere dürfen Sie bei Ihrem Besuch leider nicht mitbringen. Ausgenommen sind speziell ausgebildete Blindenführhunde.
Beliebte Geschenke für Patientinnen und Patienten sind Kreuzworträtsel, Zeitschriften oder anderes zum Zeitvertreib. Fragen Sie gerne bei Lebensmitteln wie Süßigkeiten oder Getränken auf der Station nach, ob dem Erkrankten spezielle Diäten verordnet wurden.
Auch Blumen sind ein beliebtes Geschenk. Topfblumen sind allerdings aus Hygienegründen nicht gestattet, da mit der Erde Keime ins Krankenhaus getragen werden könnten. Das Mitbringen von Schnittblumen ist in den meisten Fällen erlaubt. Ausnahmen kann es bei Patientinnen und Patienten mit einem sehr geschwächten Immunsystem geben, zum Beispiel auf der Intensivstation oder der Onkologie.
Sie dürfen Ihr Mobiltelefon bei uns benutzen. Bitte nehmen Sie jedoch Rücksicht und vermeiden Sie lautes Telefonieren oder Klingeln. In einigen Bereichen müssen Sie Ihr Telefon ausschalten, um keine medizintechnischen Geräte zu stören. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweisschilder.
Für den privaten Gebrauch dürfen Sie innerhalb der Klinik Fotos und Videos aufnehmen. Bitte wahren Sie dabei aber immer die Privatsphäre von Patientinnen und Patienten, Mitarbeitenden und Besucherinnen und Besucher und fotografieren Sie diese nicht ohne ihr Einverständnis.
Sämtliche Film-, Funk- und Fotoaufnahmen im Klinikbereich, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, müssen vorab von der Klinikleitung genehmigt werden. Dasselbe gilt für das Verteilen und Auslegen von Werbematerialien aller Art sowie für das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Aushängen.