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Zuzahlung & Kosten

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen. Ein Überblick über Zuzahlungen und Kostenübernahmen für Gesetzlich- und Privatversicherte finden Sie hier.

Gesetzlich versicherte Patient*innen

 

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen.

 

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an – vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.

 

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro – unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

So entrichten Sie Ihre Zuzahlung

 

Bitte bezahlen Sie die angefallen Zuzahlungskosten spätestens am Entlassungstag an unserer Rezeption am Haupteingang – in bar oder per EC-Karte. Falls Sie außerhalb unserer Kassenöffnungszeiten entlassen werden, können Sie die Zuzahlung auch überweisen.

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

 

Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie keine Zuzahlungen zu leisten:
 

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.
     

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

Haben Sie noch Fragen?

Maren Breuer
Leitung Patientenverwaltung | Helios Klinikum Bonn/Rhein-Sieg
Telefon: 0228 6481-0
Telefon:
Sprechzeiten:

Mo - Mi 09:00 bis 18:00

Do - Fr 09:00 bis 14:00

Sa 09:00 bis 12:00

Patientenaufnahme

Telefon:

(0228) 6481-11221

 

Sie erreichen uns 

Montag - Freitag             von 08 bis 15 Uhr 

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