Fürsorgepflicht auf Dienstreisen: „Eine Stunde Vorbereitung erspart Monate an Problemlösung"
Dienstreisen ins Ausland gehören für viele Unternehmen zum Alltag – die damit verbundene Fürsorgepflicht wird jedoch häufig unterschätzt. Im Interview erklärt Dr. Carsten Schmidt, Facharzt für Arbeitsmedizin, warum eine strukturierte reisemedizinische Beratung kein bürokratischer Selbstzweck ist, sondern Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen schützt.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge für Auslandseinsätze
Bei Arbeitsaufenthalten im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen greift die sogenannte G35-Vorsorge. Sie ist mehr als eine Formalität – ihr Fehlen kann im Ernstfall sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa wenn sich Mitarbeitende ohne vorheriges Impfangebot und ohne Aufklärung über das Risiko mit einer schwerwiegenden impfpräventablen Erkrankung infizieren.
Fürsorgepflicht praktisch umgesetzt: Eine Checkliste für Unternehmen
Am Beispiel einer zweiwöchigen Dienstreise nach Brasilien lässt sich die Fürsorgepflicht in konkrete Schritte übersetzen. Unternehmen sollten:
- die Sicherheitslage der Zielregion bewerten,
- Reise- und Sicherheitshinweise bereitstellen,
- eine G35-Vorsorge veranlassen,
- eine Reiseapotheke inkl. ggf. Malariaprophylaxe zur Verfügung stellen,
- Versicherungsschutz und medizinische Versorgung vor Ort prüfen,
- Reisedaten und Notfallkontakte registrieren,
- eine 24/7-Notfallhotline bereitstellen,
- aktuelle Sicherheitsmeldungen während des Aufenthalts überwachen,
- einen dokumentierten Krisen- und Evakuierungsplan vorhalten.
Sie planen Dienstreisen ins Ausland und möchten Ihrer Fürsorgepflicht sicher nachkommen? Unsere reisemedizinische Beratung unterstützt Sie und Ihre Mitarbeitenden mit arbeitsmedizinischer Vorsorge für Auslandseinsätze, individueller Impfberatung und praktischen Empfehlungen für einen sicheren Auslandsaufenthalt.