Untersuchungen für den Führerschein nach FeV
Sie brauchen eine ärztliche Untersuchung für den Lkw-Führerschein, den Busführerschein oder den Personenbeförderungsschein (P-Schein)? Wir führen die vorgeschriebenen Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch, für den Ersterwerb und die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis:
- Ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E sowie für die Fahrgastbeförderung im Taxi oder Mietwagen
- Sehtest und augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV
- Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (computergestützt, z. B. mit CORPORAL) für den Bus- und P-Schein, etwa bei der Verlängerung ab 50 bzw. 60 Jahren
Die ärztliche Bescheinigung für Ihre Fahrerlaubnisbehörde erhalten Sie direkt nach der Untersuchung. Ob als Arbeitgeber für Ihre Fahrer:innen oder als Selbstzahler:in: Wir finden schnell einen passenden Termin.