Sekretariat und Terminvereinbarung
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Die Schwerpunkte der Klinik im Bereich der ästhetischen Gesichtschirurgie liegen im Bereich der ästhetischen und funktionellen Nasenkorrektur, der Ohranlegeplastik, Korrektur und Behandlung von Narben und Keloiden.
Operative und konservative Behandlung auf dem gesamten Gebiet der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Sanierende und hörverbessernde mikrochirurgische Ohroperationen
Nasenkorrekturen (Rhinoplastik) sind komplizierte Eingriffe, die mit einer großen Erfahrung des Chirurgen verknüpft sind. Wichtig ist es hierbei, die Form und Funktion der Nase als Einheit zu sehen.
Die Kosten für eine Nasenkorrektur werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn es sich um sogenannte funktionelle Probleme bei einer Nasenatmungsbehinderung oder einer ausgeprägten Entstellung handelt. Ästhetische Nasenkorrekturen, die auf eine Verbesserung des Aussehens der äußeren Nase abzielen, werden grundsätzlich von den Krankenkassen nicht bezahlt.
Ein Sonderfall besteht, wenn im Rahmen einer Nasenkorrektur sowohl eine funktionelle Nasenatmungsbehinderung als auch eine ästhetische Problematik behandelt werden. In diesem Falle übernehmen die Krankenkassen nach einer Indikationsprüfung in vielen Fällen die Kosten für den medizinisch notwendigen funktionellen Eingriff. Der ästhetische Teil der Operation muss selbstverständlich ausschließlich vom Patienten bezahlt werden.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch in unserer Sprechstunde werden die Möglichkeiten der Nasenoperation im Hinblick auf Ihre Wünsche besprochen und offene Fragen zur Finanzierung beantwortet.
Diagnose und Behandlung von Krankheiten der Nasennebenhöhlen sowie der Schädelbasis
Chirurgische Versorgung bei Mittelgesichts und Schädelbasistraumata
Operative Behandlung von Tumoren an Kehlkopf, Rachen, Mundhöhle, Nase und Nasennebenhöhlen sowie der Speicheldrüsen
Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie im Kopf-Hals-Bereich
Abstehende Ohren sind häufig vorkommende geringgradige Fehlbildungen der Ohrmuscheln und können psychische Störungen im Sinne eines Scham- und Minderwertigkeitsgefühls auslösen. Eine Operation zur Korrektur im Bereich der Ohrmuscheln kann in der Regel ab dem 14. Lebensjahr in örtlicher Betäubung und ambulant durchgeführt werden.
Die Kosten für eine Ohrmuschelanlegeplastik werden bei Kindern in der Regel von den Krankenkassen übernommen, wenn eine psychologische Belastungssituation besteht. Bei Erwachsenen müssen die Kosten bei einem rein ästhetischen Eingriff vom Patienten selber übernommen werden.
Lassen Sie sich über die Möglichkeiten der Ohrmuschelkorrektur in unserer Sprechstunde für plastische Operationen gern geraten.
Aldin Gazdic
(089) 8892-21416
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