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Organspende: Jeder kann Lebensretter sein

„Entscheide dich“ – das ist das diesjährige Motto des Tags der Organspende am 5. Juni. Der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) zufolge wurden im vergangenen Jahr 2.941 Organe von 913 Organspendern postmortal gespendet. Auf der Warteliste standen Ende 2020 dem gegenüber allerdings 9.463 benötigte Organe. Dr. med. Kerstin Achmus-Stenz, Chefärztin der Anästhesie und Intensivmedizin sowie Transplantationsbeauftragte der Helios Klinik Herzberg/Osterode empfiehlt, dass sich jeder Mensch die Zeit nimmt, eine persönliche und nachhaltige Entscheidung zu treffen.
01. Juni 2021

Sind Patienten aufgrund eines Organversagens, z.B. in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit, auf eine Transplantation angewiesen, werden sie von ihrem Arzt bei einem Transplantationszentrum angemeldet. Die Vermittlung der Organe erfolgt dann durch die Organisation Eurotransplant, in der Deutschland mit sieben weiteren europäischen Staaten organisiert ist, auf Grundlage von medizinischen und ethischen Gesichtspunkten. Diese internationale Zusammenarbeit in einer zentralen Warteliste ermöglicht es, dass fast jedes Spenderorgan einem geeigneten Empfänger zugeordnet wird und somit im besten Fall ein Leben rettet.

Informationen zur Organspende

In Deutschland werden Organe nach einem festgestellten Hirntod nur entnommen, wenn der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen oder die Zustimmung der Angehörigen vorliegt. Unter Hirntod versteht man den vollständigen und unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen aller Bestandteile von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm. Alles, was den Menschen ausmacht, ist unwiederbringlich erloschen. Der Hirntod ist somit der Tod des Menschen.

Manche Menschen haben die Angst, dass sie mit einer Bereitschaft zur Organspende zu früh für tot erklärt werden. „Diese Angst ist unbegründet. Die Feststellung des Todes ist absolut sicher. Zwei Fachärzte, einer davon Neurologe, müssen den Hirntod unabhängig voneinander feststellen, jeweils speziellen Richtlinien der Bundesärztekammer folgend“, erklärt Dr. Kerstin Achmus-Stenz, Chefärztin und Transplantationsbeauftragte in der Herzberger Klinik. Andere Bedenken sind, dass jemand mit Organspende-Ausweis im Notfall nicht mehr ausreichend behandelt wird. „Auch hier kann ich versichern, dass bei jedem Patienten die Behandlung grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, die Gesundheit vollständig oder bestmöglich wiederherzustellen. Erst wenn dennoch festgestellt werden muss, dass keine Hoffnung mehr besteht und medizinische Voraussetzungen für eine Organentnahme vorliegen, wird der Willen des Patienten diesbezüglich ermittelt“, so die erfahrene Ärztin.

Entscheidung treffen und Angehörige entlasten

In den vielen Fällen haben Verstorbene ihren Willen nicht ausdrücklich formuliert. In diesem Fall entscheiden Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen bzw. ihren eigenen Wertvorstellungen. Da dies für Angehörige oft eine sehr schwierige Entscheidung in einer emotional belastenden Phase ist, plädiert Dr. Achmus-Stenz dafür, dass sich jeder Mensch die Zeit nimmt, sich umfassend zu informieren und den eigenen Willen schriftlich festzuhalten. „Diese Willensbekundung kann in Form eines Organspende-Ausweises oder einer Patientenverfügung formuliert werden.“

Dabei kann man entweder uneingeschränkt in eine Organ- und Gewebespende einwilligen oder auch bestimmte Organe oder Gewebe ausschließen bzw. nur für bestimmte Organe oder Gewebe seine Zustimmung zur Entnahme geben. Genauso ist es möglich, einer Organ- und Gewebeentnahme zu widersprechen. Man kann seine Entscheidung jederzeit ändern.