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Tag der Organspende am 5. Juni: Jeder kann Lebensretter sein

„Entscheide dich“ – so lautet das diesjährige Motto des Tags der Organspende am Samstag, 5. Juni. Laut der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) haben im vergangenen Jahr insgesamt 913 Organspender nach ihrem Tod 2.941 Organe gespendet. Auf der Warteliste standen Ende 2020 allerdings 9.463 benötigte Organe. Dr. med. Christopher Wenck, Chefarzt der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie und Ärztlicher Direktor der Helios Mariahilf Klinik Hamburg, empfiehlt, dass sich jeder Mensch die Zeit nimmt, eine persönliche Entscheidung zu treffen.
04. Juni 2021

Hamburg, 4. Juni 2021. Patienten, die aufgrund eines Organversagens auf eine Transplantation angewiesen sind, werden von ihrem behandelnden Arzt bei einem Transplantationszentrum angemeldet. Die Vermittlung der Organe erfolgt dann durch die Organisation Eurotransplant, in der Deutschland mit sieben weiteren europäischen Staaten organisiert ist, auf der Grundlage von medizinischen und ethischen Gesichtspunkten. „Diese internationale Zusammenarbeit über eine zentrale Warteliste ermöglicht es, dass fast jedes Spenderorgan einem geeigneten Empfänger zugeordnet werden kann und somit im besten Fall ein Leben rettet“, weiß Dr. Christopher Wenck.

In Deutschland werden Organe nur entnommen, wenn der Hirntod des Menschen festgestellt wurde und der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen oder die Zustimmung der Angehörigen vorliegt. Als hirntot werden in der Medizin Patienten nach dem vollständigen und unumkehrbaren Ausfall aller Hirnfunktionen aller Bestandteile von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm bezeichnet.

„Manche Menschen haben Angst, dass sie aufgrund ihrer Bereitschaft zur Organspende zu früh für tot erklärt werden. Diese Angst ist jedoch unbegründet“, sagt Dr. Christopher Wenck. „Mit der Feststellung des Hirntodes ist der absolut sichere Tod eines Menschen eingetreten. Zwei Fachärzte mit langjähriger intensivmedizinischer Erfahrung in der Behandlung von akuten schweren Hirnschädigungen – einer davon Neurologe oder Neurochirurg – müssen unabhängig voneinander den Hirntod eines Patienten feststellen und dabei strengstens den speziellen Richtlinien der Bundesärztekammer folgen, die keinerlei Spielraum zulassen.“ Auch dürfen die den Hirntod feststellenden Ärzte in keinem Fall, weder an der Entnahme, noch der Übertragung eines Spenderorgans beteiligt sein, und außerdem nicht der Weisung eines Arztes unterstehen, der an der Entnahme oder Übertragung beteiligt ist.

Andere Menschen hätten mitunter Bedenken, dass sie im Notfall nicht ausreichend behandelt würden, wenn sie einen Organspende-Ausweis besäßen. Der Ärztliche Direktor erklärt: „Ich kann Ihnen versichern, dass bei jedem Patienten die Behandlung grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, die Gesundheit vollständig oder zumindest bestmöglich wiederherzustellen. Erst wenn wir alle Möglichkeiten der modernen Medizin ausgeschöpft haben und mit absoluter Sicherheit keine Hoffnung mehr besteht, weil der unabänderliche Tod des Patienten bereits eingetreten ist, und die medizinischen Voraussetzungen für eine Organentnahme vorliegen, ermitteln wir den Willen des Patienten.“

In vielen Fällen haben Verstorbene ihren Willen jedoch nicht ausdrücklich formuliert und ihre Angehörigen müssen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen oder ihren eigenen Wertvorstellungen entscheiden. Das kann für die Hinterbliebenen oft eine sehr schwierige Entscheidung in einer ohnehin emotional belastenden Phase sein. Deshalb plädiert Dr. Christopher Wenck dafür, dass sich jeder Mensch die Zeit nimmt, sich umfassend zu informieren und den eigenen Willen schriftlich festzuhalten. „Diese Willensbekundung kann in Form eines Organspende-Ausweises oder einer Patientenverfügung formuliert werden.“

Neben der uneingeschränkten Einwilligung in eine Organ- und Gewebespende besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Organe oder Gewebe von einer Spende auszuschließen oder die Zustimmung zur Entnahme nur für bestimmte Organe oder Gewebe zu geben. Ebenso kann jeder Mensch einer Organ- und Gewebeentnahme auch grundsätzlich widersprechen. Die Entscheidung kann jederzeit widerrufen und geändert werden.

Der „Tag der Organspende“ findet seit 1983 jedes Jahr am ersten Samstag im Juni statt.

Helios

Helios ist Europas führender privater Krankenhausbetreiber mit insgesamt rund 120.000 Mitarbeitern. Zum Unternehmen gehören unter dem Dach der Holding Helios Health die Helios Kliniken in Deutschland sowie Quirónsalud in Spanien und Lateinamerika. Rund 20 Millionen Patienten entscheiden sich jährlich für eine medizinische Behandlung bei Helios. 2020 erzielte das Unternehmen einen Gesamtumsatz von 9,8 Milliarden Euro.

In Deutschland verfügt Helios über 89 Kliniken, rund 130 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und sechs Präventionszentren. Jährlich werden in Deutschland rund 5,2 Millionen Patienten behandelt, davon 4,1 Millionen ambulant. Helios beschäftigt in Deutschland 73.000 Mitarbeiter und erwirtschaftete 2020 einen Umsatz von 6,3 Milliarden Euro. Helios ist Partner des Kliniknetzwerks „Wir für Gesundheit“. Sitz der Unternehmenszentrale ist Berlin.

Quirónsalud betreibt 52 Kliniken, davon sechs in Lateinamerika, 70 ambulante Gesundheitszentren sowie rund 300 Einrichtungen für betriebliches Gesundheitsmanagement. Jährlich werden hier rund 15 Millionen Patienten behandelt, davon 14,1 Millionen ambulant. Quirónsalud beschäftigt rund 40.000 Mitarbeiter und erwirtschaftete 2020 einen Umsatz von 3,5 Milliarden Euro.

Helios Deutschland und Quirónsalud gehören zum Gesundheitskonzern Fresenius.

Tag der Organspende am 5. Juni: Jeder kann Lebensretter sein