Die Patienten lassen sich auf unterschiedlichen Ebenen charakterisieren:
Juristisch, neben der Einteilung nach der Einweisungsgrundlage auf der Ebene der Anlassdelikte, im Wesentlichen:
- Tötungsdelikt
- Körperverletzung
- Sexualdelikt
- Eigentumsdelikt
- Brandstiftung
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Vortäuschen einer Straftat
Medizinisch auf der Ebene der Anlassdiagnosen:
- Patienten mit Psychosen, insbesondere aus dem schizophrenen Formenkreis
- Patienten mit Persönlichkeitsstörungen
- Patienten mit Störungen der Sexualpräferenz
- Patienten mit hirnorganischen Störungen
- Patienten mit Intelligenzminderung bzw. geistiger Behinderung
- Patienten mit Reifestörungen in der Adoleszenz
Derzeit verbleibt ein Patient durchschnittlich 6-7 Jahre in der Einrichtung. In Abhängigkeit von der Ausprägung einer psychischen Störung gibt es aber auch Patienten, die schon über 10 Jahre untergebracht sind. Etwa 8 % aller seelisch gestörten Patienten sind mit den heutigen Methoden nicht zu therapieren. Diese Menschen bleiben hinter den Klinikmauern – manche für immer.
Ein Teil der Patienten ist vorläufig nach § 126a StPO untergebracht, da ein endgültiger Beschluss für oder gegen die weitere Unterbringung noch nicht erfolgt ist.