Qualitätsberichte geben einen Überblick über die Strukturen und Leistungen der Krankenhäuser. Zum Beispiel enthalten sie Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung und Anzahl der Komplikationen sowie zur Barrierefreiheit. Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen.
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Gesetzlicher Qualitätsbericht
Hier finden Sie unseren aktuellen Qualitätsbericht. Bitte beachten Sie, dass der gemeinsame Bundesausschuss die Berichte rückwirkend veröffentlicht, daher finden Sie hier stets die Daten für das abgeschlossene Vorvorjahr.