Aktueller Hinweis
Laut gültiger Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bedürfen Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern generell eines negativen COVID-Tests. Dies betrifft auch geimpfte und genesene Personen.
Bitte beachten Sie die aktuelle Besuchsregelung:
Das Betreten der Klinik und Besuche sind nur möglich, wenn die besuchende Person einen tagesaktuellen, negativen Testnachweis vorlegen kann.
Bitte bringen Sie bei Besuchen einen entsprechenden Nachweis mit und legen Sie diesen am Informationsschalter vor.
Besuchszeit täglich zwischen 14:30 und 20:00 Uhr – Besuche außerhalb der Besuchszeit sind in Absprache mit der jeweiligen Station möglich.
Es gilt: Zwei Besuche pro Patient und Tag (nicht mehr als 1 Besuchsperson gleichzeitig pro Patientenzimmer)
Besucher tragen innerhalb der Klinik durchgehend eine FFP-2-Maske (auch während des Besuches).
Wichtig: Möchten Sie einen Bürgertest in Anspruch nehmen, können Sie zuvor hier eine Selbstauskunft herunterladen. Das Vorlegen bei der Teststelle berechtigt Sie zur kostenfreien Testung.
Selbstauskunft Bürgertest hier herunterladen