Bei der Behandlung ausgedehnter Knochendefekte des muskuloskelettalen Systems, vor allem bei Wechseloperationen von ausgelockerten Schulter-, Hüft-, Knie- und Sprunggelenkendoprothesen, kann eine Knochentransplantation zur Rekonstruktion notwendig sein.
Hierfür steht seit 1983 eine von uns nicht kommerziell betriebene Knochenbank zur Verfügung, in der allogene (das heißt: körperfremd; von einem genetisch verschiedenen Individuum derselben Art stammend; Spender und Empfänger sind nicht identisch) Knochentransplantate von Lebendspendern hergestellt werden.
Die Herstellung erfolgt entsprechend der Richtlinien des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer zum Führen einer Knochenbank sowie dem Arzneimittelgesetz (AMG).
Im Rahmen einer Hüftprothesenoperation erfolgt die Gewinnung von Hüftköpfen von dafür geeigneten Lebendspendern, welche im Vorwege darüber ausführlich aufgeklärt und umfangreiche Laboruntersuchungen durchgeführt wurden, um der Sicherheit des Transplantates zu dienen.
Die gespendeten Hüftköpfe werden einem aufwendigen Aufbereitungsverfahren unterzogen und gefrierkonserviert. Bei der Verwendung zur Rekonstruktion von Knochendefekten erfolgt die Zerkleinerung des Spenderhüftkopfes in sogenannte Spongiosa-Chips (Knochenstücke in der Größe von drei bis sieben Millimeter), welche dann in die Defekte eingefüllt und dort verdichtet werden. Auf diese Weise wird ein adäquates knöchernes Prothesenlager geschaffen bzw. wiederhergestellt.